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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1899-02-01 · Heft 2 (1.2.1899) · p. Seite 41

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
19 (1899)
Issue
Heft 2 (1.2.1899)
Date
1899-02-01
Page
Seite 41 (sequence 17)
Language
German
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41 Kleiderluxus, dem Aufwand bei Festlichkeiten und dem übermäßigen Spielen. In Metz wurden in den Jahren 1690—97 nicht weniger als 5 verschiedene Geiiieindeordnungen gegen Kleiderluxus erlassen, ein Vorgehen, das man verstehen' kann, wenn inan an den von Ludwig XIV. aufgebrachten Luxus denkt. Es wurde u. A. bestimmt, daß Frauen am Sabbath und an Feiertagen nicht mehr als vier goldene Ringe tragen durften, außer bei Hochzeiten nnd Feierlichkeiten in ihrer nächsten Familie. In Altona sprach der Rabbiner Jacob Emden den Bann ans über diejenigen Frauen, die den neumodischen Reifrock trugen, mit der Drohung, sie in gleicher Kleidung beerdigen zu lassen, und in dem Statut einer. Vereinigung der Nachbarstadt wird bestimmt, daß die Frauen keine conlenrten Seidenstoffe und keine couleurten Schuhe tragen durften, auch sollten sie an den Fingern nur zwei schlichte goldene Ringe tragen, auch keine „Schluderärmel". Ferner wandten sich die Verordnungen gegen den großen Aufwand bei Festlichkeiten. In Prag wurde bestimmt, daß außer den nächsten Verwandten nur zehn andere Teilnehmer da sein durften. In Italien wurde bestimmt, daß die Braut, wenn sie am Hochzeitstage zu Pferde ankam, nur von zehn Leuten zu Pferde und vier zu Fuß begleitet sein durfte, fuhr sie auf einem Schiff, so waren zu ihrer Begleitung zwölf Männer gestattet. Ebenso war in Italien, Frankreich und Deutschland das Würfel- und Kartenspielen verboten und nur Schach- und Brettspiel gestattet. Von Verordnungen allgemeinen Charakters sei hier besonders hervorgehoben, daß in Altona im Jahre 1598 der Besuch der „Komödie" am Sabbath und an Feiertagen verboten wurde; ferner finden wir dort, daß z. B. der unlautere Wettbewerb mit dem Bann bedroht wurde. So zeigte sich überall das Bestreben, die Juden würdig nach jeder Richtung hin zu vertreten zur Befestigung nach innen und zur Abwehr nach außen. Wonatsschau. Die Frankfurter Stadtbibliothek hat eine neue außerordentlich wertvolle Zuwendung erhalten, nämlich die hebräisch-jüdische Privatbibliothek des Herrn Dr. A. Herliner, des Dozenten und Bibliothekars des Rabbiner-Seminars in Berlin. Dieselbe wnrde auf Anregung der Herren Charles L. Hallgarten und Rabbiner Dr. Horovitz um eine sehr nahmhafte Summe erworben und dem Magistrat für die Stadtbibliothek zum Geschenk gemacht. Die Stifter der Beiträge sind Herr und Frau Baron Wilhelm von Rothschild, die Herren Ch. L. Hallgarten, Gg. Speyer, Theod. Stern, Wilh. Bonn und Ed. Cohen, sowie ein im Ausland lebender Frankfurter. Die Bibliothek,

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