Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 19 (1899)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1899)
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2969669-2969865-2969867--5586-2974893- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Einführung eines Sonntagsgottesdienstes, der einem tiefgefühlten Bedürfnisse auch weiter Kreise der Jetztzeit entspricht und als notwendig erachtet wird, wie dies die noch im Gange befindliche Bewegung in Berlin neuerdings an den Tag gelegt hat, ist eine Forderung der Zeit, der man sich für die Dauer nicht gut ganz wird entziehen können. Ja meine Herren! Es war ein befreiender Geisteshauch, der damals über die Gefilde Israels dahinzog und es waren von Begeisterung fiir's Judentum erfüllte Männer, die damals in Berlin zusammentratcn und so Großes geschaffen haben. Gegen den immer mehr um sich greifenden Jndifferentismus und gegen den zunehmenden Abfall bildete die junge Gemeinde eineil festen Damm und dabei hielt sie treu und unerschütterlich zur Muttergemeinde, indem sie nie einen als Mitglied ausgenommen, der ans ihr geschieden und sich von ihr getrennt hat. Am klarsten und deutlichsten aber läßt sich das wahre Wesen und die weittragende Bedeutung der Berliner Reform zusammenfassen mit den Worten ihrer Grundsätze, die in ihrem Religionsbuche enthalten sind, aus dem die Jugend Belehrung schöpft:*) „Wir halten fest an dem Geist der heiligen Schrift, die wir als ein Zeugnis göttlicher Offenbarung anerkennen, von welcher der Geist unserer Väter erleuchtet wurde. Wir halten fest an Allem, was zu einer wahrhaften int Geiste unserer Religion wurzelnden Gotteserkenntnis gehört. Wir halten fest an der Überzeugung, daß die Gotteslehre des Judentums die ewig wahre sei und an der Verheißung, daß diese Gotteserkenutnis dereinst zum Eigentum der ganzen Menschheit wird. Aber wir wollen die heilige Schrift auffassen nach ihrem göttlichen Geiste, nicht nach der Zwingherrschaft des toten Buchstabens. Wir können nicht mit wahrhaftem Munde um ein irdisches Messiasreich beten, das uns aus dem Vaterlande, dem wir mit allen Banden der Liebe anhangen, wie aus einer Fremde heimführen soll in nuferer Urväter Heimatland. Wir können nicht mehr Gebote beobachten, die keinen geistigen Gehalt in sich haben und nicht einen Codex, als unveränderliches Gesetzbuch anerkennen, der das Wesen und die Aufgabe des Judentums bestehen läßt iin unnachsichtlichen Festhalten an Formen und Vorschriften, die einer längst vergangenen und für immer verschwundenen Zeit ihren Ursprung verdanken. Nach den Grundsätzen der jüdischen Reformgemeinde ist das Land, dem wir durch Geburt und Erziehung angehören unser Vaterland, ist das Gebet, mit welchem wir uns an Gott wenden in der Muttersprache zu verrichten, müssen wir die Schrift, die wir beim Gottesdienste der Gemeinde vortragen, in's Deutsche übersetzen. Wir haben aus dem Gebiete der Religion alles zu entfernen, was nicht dazu gehört, alle nationalen und politischen Bestandteile, welche mit ihr verbunden waren, als unsere Väter noch einen eigenen Staat und *) Religionsbuch nach den Grundsätzen der jüdischen Reformgemeinde in Berlin von Dr. Ritter. S. 57.