Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 18 (1898)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1898)
- Date
- 1898-12-01
- Page
- Seite 272 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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272 Heymann, Rentier Simon Stolzmannn und Rechtsanwalt Timendorfer in seinen Vorstand cooptiert, und ist mit Sicherheit zu erwarten, daß das thätige Mitwirken dieser bewährten Herren an dem Emporblühen des Vereins für Arbeitsnachweis regen Anteil nehmen wird. Als besonders erfolgreich und wirksam bei Unterbringung des weiblichen Personals hat sich das im Dezember für den Arbeitsnachweis eingesetzte Damencomite erwiesen, welchem 15 Damen aus den Vorständen der verschiedenen jüd. Frauenvereine Berlins angehören. Die Damen kommen abwechselnd an den Nachmittagen in das Büreau des Vereins und sind dort mit Rat und That bemüht, den weiblichen Personen, welche die Hilfe des Vereins in Anspruch nehmen, und insbesondere den älteren Frauen, den Witwen und Waisen, durch Überweisung einer geeigneten Stelle oder Arbeit zu helfen. Um immer mehr helfen zu können und um gemeinschaftlich mit allen Cvmitedamen zu beraten, welche Schritte die geeignetsten sind, damit das Wirken des Arbeitsnachweises und sein segensreiches Schaffen sich immer mehr ausdehnen, hatte der Vorsitzende auf den 24. Oktober eine Sitzung des Damencomites zusammeiiberufen, zu welcher 12 Damen erschienen waren. Nachdem der Vorsitzende Herr Eugen Rosenstiel den Anwesenden die bisher erzielten geschäftlichen Resultate mitgeteilt, und in kurzen Worten auf die Bedeutung des zur Beratung stehenden Gegenstandes, sowie insbesondere darauf hingewiesen hatte, daß die Frage des Arbeitsnachweises immer weitere Kreise zu interessieren beginne und man voraussichtlich schon in allernächster Zeit daran gehen werde, weitere derartige Organisationen in den Städten zu schaffen, wurden aus der Mitte der Versammlung folgende Fragen zur Beantwortung gestellt: 1. Was muß geschehen um unsere Thätigkeit zu einer segensreichen zu gestalten? 2. Was haben wir zu thun, um den durch uns untergebrachten jungen Mädchen eine dauernde Existenz zu beschaffen? 3. Was können wir für die älteren Leute thun, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen? Aus der hierauf sich entwickelnden, sehr eingehenden und anregenden Diskussion war im wesentlichen folgendes zu entnehmen: bezüglich derjenigen weiblichen Stellesuchenden, welche sich im mittleren Alter befinden, d. h. des kaufmännischen Personals, wie Buchhalterinnen, Comtoiristinnen, Verkäuferinnen, Kassiererinnen ete. wird es einer weiteren Fürsorge in der Regel nicht bedürfen, es wird genügen, wenn der Verein diesen Personen geeignete Stellen verschafft. Dagegen muß Fürsorge geübt werden bei den Witwen und eheverlassenen Frauen, die durch Vermittlung des Vereins mit Arbeit versorgt werden, sie müssen andauernd im Auge behalten werden, damit sie gleichmäßig Arbeit imb nicht zu schlecht bezahlte haben, und vor Not geschützt bleiben. Eine ganz besondere Sorgfalt aber muß geübt werden bei der weiblichen Jugend. Diejenigen Mädchen, welche nach vollendeter Schulpflicht eine Lehrstelle