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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1898-12-01 · Heft 12 (1.12.1898) · p. Seite 267

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
18 (1898)
Issue
Heft 12 (1.12.1898)
Date
1898-12-01
Page
Seite 267 (sequence 3)
Language
German
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267 Das zweite Capitel handelt vom Prinzip der jüdischen Lehre und hat die Lösung des scheinbaren Confliktes zwischen der Autonomie des Sittengesetzes und aller theislischen Moral, also auch der jüdischen Ethik znr Aufgabe. „Gott nicht als Gebieter, sondern als Urbild aller Sittlichkeit ist zugleich Urquell aller jüdischen Sittenlehre" (ib. § 83, S. 90) „ . . . nicht zur Begründung des Sittlichen, sondern zur Einschärfnng des Sittlichen gehört die Beziehung auf Gott" (ib. § 89. S. 94). Besonders hervorgehoben sei noch die treffende Widerlegung. E. v. Hartmanns, der alle theistische Moral Heteronom verwirft. (§ 92f.) Im dritten Capitel betitelt: „Der Charakter der jüd. Sittenlehre" wird in erschöpfender und überaus lehrreicher Weise nachgewiesen, daß die Ethik des Judentums keine nationale, sondern eine universelle ist. Der zweite Abschnitt stellt als Ziel der Sittlichkeit die Heiligung des Lebens hin. „Heiligung ist Versittlichung; das unausgesetzte, stets sich erneuernde und verstärkende Streben nach Vollkommenheit im Sittlichen. (Cap. 4. § 195). Lazarus unterscheidet hier Rituell-Heilige, Ethisch-Heilige und Religiös- Heilige. Das Ethisch-Heilige besteht in der Vollkommenheit der Sittlichkeit als Selbstzweck. „Das innigste und edelste Band zwischen Sittlichkeit und Religion hat der rabbinische Geist dadurch geknüpft, daß er den erhabenen Begriff des Kiddusch-ha-Schem vollkommen ausgebildet hat, also der Heiligung des göttlichen Namens durch des Menschen Sittlichkeit".(ib. § 184S. 197). daß der Mensch nicht heilig sein, sondern nur heilig werden kann . . . Gott allein ist heilig." (ib. § 194. S. 210.) Versittlichung ist Gesetzlichkeit lehrt das fünfte Capitel. Lazarus zeigt hier den ethischen Wert der Gesetzlichkeit, einmal im formalen Elemente des Gehorsams; „der Gehorsam gegen sein Gesetz ist die edelste Form der Hingebung an Gott" (8 203 S. 220) dann aber auch „in der einheitbildenden Macht, die es ausübt" . . . durch die Unterwerfung unter das Gesetz wird jeder Einzelne zum Gliede der Gesamintheit" (ib. § 216. S. 237f ). Das sechste Capitel behandelt das Verhältnis von Naturgesetz und Sittengesetz" und die Stellung der Ethik des Judentums zu diesem. „Im Geiste des Judentums erscheint die Natur nirgends als unrein." Die Materie an sich ist nicht unheilig oder unrein, denn sonst, wie Lazarus als trefflichen Beweis anführt, wären all die Reinigungsgesetze (Kodoschim-Wetaharoth) nicht außerhalb des heiligen Landes als ungiltig erklärt worden. (§ 223. S. 245f.) „Also nicht Unheil! g ist die Natur, sondern noch nicht heilig, heilig kann sie oder können Teile von ihr nur werden, und zwar durch die Verbindung mit ethischen Ideen, gesetzlichen Bestimmungen." (ib. 224), In der nun folgenden „Anmerkung der Fortbildung des Gesetzes durch den Talmud" läßt Lazarus dem Talmud in seinem Verdienste um die Entwicklung der Ethik im Judentum volle Gerechtigkeit widerfahren.

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