Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 18 (1898)
- Issue
- Heft 11 (1.11.1898)
- Date
- 1898-11-01
- Page
- Seite 247 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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247 Samuel in seiner Zeit; und sagte er dir sogar für Rechts Links und für Links Rechts, du hast nur Folge zu leisten dem Priester, dem Schofet in deinen Tagen." Wir verlangen nicht diesen blinden Gehorsam, sondern nur insoweit unsere zerrütteten religiösen Angelegenheiten zu ordnen, als unsere Gemeinden mit uns einverstanden sind. Warum aber will man den Priestern in unseren Tagen die Befugnis dazu absprechen? stehen sie tiefer als der verrufene Häuptling Jiftach? oder sind sie unwissender als er? Wie haben die Propheten über die Vermehrung der religiösen Satzungen gedacht? Jeschaja klagt schon (28,10): „Gesetz zum Gesetz, Vorschrift über Vorschrift!" und Secharja sagt (8, 10): „So spricht der Herr Zebaot, das Fasten des vierten Monats nnd des fünften und des siebenten und des zehnten begehe das Haus Jehuda in Lust und Freude, nur liebet die Wahrheit und den Frieden!" Auch die Talmudisten haben, wie gesagt, Gesetze abgeschafft, wenn es ihnen recht schien, selbst biblische, aber auf Umwegen, die der schlichte Sinn verwerfen muß, durch Deuteleien, in denen keine Wahrheit ist: ist Geradheit hierin nicht besser? Meine Lieben, wir haben gefunden, daß reformirt werden muß und reformirt werden darf, mein Thema ist erledigt; aber lasset mich gleichwohl noch einige einzelne Sätze anhängen, die auf dem Wege der Reform von Nutzen sein dürften. Dies ist vor Allem zu beherzigen, daß niemals in religiösen Dingen Zwang geübt werden darf, nicht von den Neugläubigen gegen die Alten, und nicht von ihnen gegen Jene; der neuen Überzeugung muß freistehen, sich zu bethätigen, der alten muß freistehen, sich treu zu bleiben. Leicht freilich ist dies nur in allen bloß den Einzelnen betreffenden Satzungen, schwieriger, oft sehr schwierig hinsichtlich des öffentlichen Gottesdienstes; dieser ist unmöglich, sobald nicht auf gemeinsamem Wege gewandelt wird, und Zersplitterungen hierin sind schädlich überall, vollkommen verderblich aber in allen kleinen Gemeinden Israels. Dagegen kommt bei unserem Gottesdienste dies wieder zu statten, daß er ganz und gar, von Anfang bis zu Ende, eine nachbiblische Einrichtung ist, und glücklicherweise die wichtigsten Reformen, welche in ihm vorzunehmen sind, selbst vom talmudischen Standpunkte aus zu rechtfertigen sind. Die Rabbinen-Versammlung hat eine Reihe von Beschlüssen gefaßt, deren Ausführung einen völlig geläuterten und edlen Gottesdienst schaffen würde, und nicht ein einziger ist unter diesen Beschlüssen, den nicht ein leidenschaftsloser Talmndanhänger gutheißen könnte. Den Altgläubigen übrigens tadele ich nicht, ja Ehre ihm, wenn er aus reiner Überzeugung eine Änderung nicht will; nur, ehe er sich weigert, lasse er von dem Ursprünge und der Bedeutung des Abzuändernden sich unterrichten, Vieles wird für hochheilig gehalten, was einen sehr zweideutigen Ursprung hat, Vieles für wichtig, was sehr unwichtig ist; dabei bedenke er, daß sein Talmud mit klaren Worten lehret: Trenne dich niemals von der Gemeinde! Derjenige hingegen, welcher nicht Belehrung gesucht hat, ehe er verurteilt, oder Belehrung zurückstößt, das Bessere