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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1898-11-01 · Heft 11 (1.11.1898) · p. Seite 246

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
18 (1898)
Issue
Heft 11 (1.11.1898)
Date
1898-11-01
Page
Seite 246 (sequence 6)
Language
German
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- 246 was der Mensch hat, seiner religiösen Überzeugung, fortwährend zuwiderzuhandeln? Überall fast, wo wir bisher der Reform begegneten, war sie, auch in ihren Mißgriffen, aus Religiösität hervorgegangen, man wollte den verunstaltenden Gottesdienst schön gestalten, damit er wieder anspreche, damit er wirksamer sei: nunmehr aber hat die Reform einen Wendepunkt erreicht, inan fühlte sich in seinem Gewissen verletzt, wenn man in dem Zustande einer fortwährenden Lüge länger verharrte, nicht bloß im Gotteshause, sondern auch außerhalb desselben; man mußte sich sagen, daß wenn nur eine gründliche Reform möglich wäre, diese Reform eine große „Mizwah" sein müßte, und daß Gott selbst, „dessen Siegel die Wahrheit ist", diesem frommen Werke mit Wohlgefallen zusehen müßte. Dieser Geist durchwehet viele Männer in Israel, Volk und Geistliche erst seit ganz wenigen Jahren. Ich bin in dem ersten Teil meines Vortrages absichtlich viel ausführi licher gewesen, als ich im zweiten sein werde. Wir bewegen uns ja hier auf dem f Boden der Religion, also der Überzeugung, also der Freiheit: ist erst die innere Notwendigkeit einer umfassenden Reform nachgewiesen, dann ist auch die Berechtigung dazu eigentlich nicht erst zu beweisen: was eine große „Mizwah" wäre, kann nicht leicht etwas Unerlaubtes sein; gleichwohl werde ich die Frage, ob wir reformiren dürfen, von zwei Seiten beleuchten. Man hat 613 biblische Gesetze gezählt, von ihnen sind nach Aufhören des jüdischen Staates und Tempels nur noch die auf Staat und Tempel nicht bezüglichen verbindlich; gut diese müssen unangetastet bleiben, als biblische. Aber wir haben eine Myriade rabbinischer, also anerkannt menschlicher Satzungen: dürfen, natürlich so es notthut, Menschen nicht aufheben, was Menschen gesetzt haben? haben die alten Rabbinen ihre Satzungen nur für solche Zeiten bestinimt, für welche sie passen, in welchen sie frommen, und Beides ist hinsichtlich vieler jetzt nicht mehr der Fall: dann sind ja jene alten Rabbinen mit uns einig darüber, daß wir diese aufheben können; haben sie aber (was ich nicht glaube) ihre Satzungen wollen auch in solchen Zeiten beobachtet wissen, für welche sie nicht Paffen, in welchen sie nicht frommen, dann verdienten sie von Anfang an nicht die Autorität, welche sie besaßen, und jetzt um so weniger. Neben diesen schlichten Vernunftsätzev lasset uns die Bibel anhören. Mosche sagt (5, 4, 2): „Ihr sollt nichts hinzufügen zu meinen Geboten, und keines davon thun", die Rabbinen zählen diese zwei Vorschriften zu den 613 biblischen, ohne sie wären es nur 611, und doch haben sie so außerordentlich Vieles hinzugefügt, und auch davon genommen, wenn es ihnen recht schien! Mosche sagt (b, 17,8 u. w.): „Wenn dir Etwas streitig ist in deinem Gesetz, so gehe zu den Priestern oder zu dem Schofet, der sein wird in jenen Tagen, und thue nach dem Ausspruche, und weiche nicht davon weder zur Rechten noch zur Linken." Und der Talmud selbst sagt zu dieser Stelle: „Du hast dem Priester, dem Schofet Folge zu leisten, der in deinen Tagen sein wird; ein Jiftach in seiner Zeit gilt soviel wie der Prophet

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