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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1898-09-01 · Heft 9 (1.9.1898) · p. Seite 205

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
18 (1898)
Issue
Heft 9 (1.9.1898)
Date
1898-09-01
Page
Seite 205 (sequence 13)
Language
German
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205 sind die im Talmud vorkommenden antisozialen Gesinnungen doch eigentlich nur Ansichten einzelner Individuen und können keineswegs als die förmlich ausgesprochenen Ansichten religiöser Grundsätze der Nation betrachtet werden. Wie viele stille Thränen sind seit 1800 Jahren geflossen, wie viele Seufzer sind zum Himmel gestiegen aus tiefgekränktem Herzen, die ihre Not dem Gott ihrer Väter geklagt. Wovon die große Masse der Christen keine Ahnung hat, weil man bloß die äußeren Schattenseiten des Judentums kennt, (ibick. § 368) „Nicht allein im Christentum, sondern auch im Judentum wird die Obrigkeit als von Gott eingesetzt betrachtet; es ist sogar den Juden ein eigener Segensspruch vorgeschrieben, den er beim Anblick eines Königs aussprechen soll, derselbe heißt: „gelobt sei der, welcher von seiner Weisheit seinen Geschöpfen mitteilt." So für heidnische Könige, für die aber, welche die Gottheit anerkennen, lautet die Formel: „Gelobt sei der, welcher von seiner Herrlichkeit denen zuerteilt, die ihn ehrfürchten". Berach. 58 ferner: „Bete für das Wohl des Staates oder Königs." Aboth 3. 2. „Gott beschwor die Israeliten im Exile sich, nie zu empören gegen die Regierungen." Kethub 3. „Betet für das Wohl der Stadt, wohin ich euch verbannt habe," sagt Jeremias 29. 6. „Der irdische Staat gleickt dem himmlischen." Berach. 58. „Jede Beamtung auf Erden hat eine göttliche Bestimmung. (Jbid.) „Staatsgesetze sind Gvttesgesetze." Gittin 10.(ibicl.§ 385. Anm. I.) „Der Naturcharakter des Judentums beurkundet seine Größe durch die hohe Dignität, in welcher die Natur überhaupt steht. Wenn auch hier die Natur nicht wie im Heidentum als etwas Göttliches verehrt wird, so betrachtet man sie doch als ein lebendiges höchst bedeutungsvolles Geschöpf Gottes, gleichsam als die Zwillingsschwester des Geistes, oder als seine mit ihm geschaffene Gattin, der der ideale Geist seine ideale Lebensexistenz verdankt, von der er sonach abhängt, so wie sie wieder vor ihm bestimmt und geregelt werden soll. Bei dieser hohen wichtigen Bedeutung, welche die Natur im Judentume hat, ist es daher dem Israeliten im Gesetze nicht nur untersagt, seine eigene menschliche Physis, sondern auch das Leben der Thiere und Pflanzen, letztere wenigstens nicht ohne Not zu zerstören und zu verderben, so wie keine widernatürliche Eingriffe in der Natur zu erlauben. Ferner das Gesetz gegen die Thierquälerei, die Verordnung in Betreff des Schlachtens der Thiere u. s. w. Vielmehr ist es dem Israeliten zur ausdrücklichen Pflicht gemacht, die eigene, wie die fremde Physis zu erhalten, zu pflegen, zu erhöhen, und allenthalben Leben, Freude und Wohlergehen möglichst zu verbreiten. Man erinnere ferner an die milden Gesetze zu Gunsten der Sklaven und der Armen, an die Verordnungen über das Jobel, bei welchem nicht nur für des Volkes Erdboden, sondern auch für die Thiere des Feldes Sorge getragen ist." „Bei den Juden wird sonach keineswegs die Tötung des Leibes intendirt wie auch eigentlich für sie nur ein einziger Fasttag, nämlich am großen Versöhn-

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