Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 18 (1898)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1898)
- Date
- 1898-08-01
- Page
- Seite 171 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2969669-2969851-2969860--5449-2974751- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
171 schließt, sondern nur darauf Hinweisen, wie viel der Jude sich auch außerdem tagtäglich gefallen lassen muß, wie viel man ihm zu bieten wagt, eben weil man weiß er ist ein Einzelner, also ist er wehrlos und ist ohnmächtig. Und abgesehen von der Unehre und dem Schaden, die der Einzelne erleidet, muß er nicht auch Schaden an seiner sittlichen Persönlichkeit nehmen, wenn er rohen Verunglimpfungen oder heimtückischen Angriffen nichts entgegenzusetzen hat als das Schweigen der Verachtung. Das Schweigen der Verachtung! Man komme mir nicht damit; es ist ebenso das Schweigen ingrimmiger Ohnmacht. Auf die Dauer verbittert das, oder es macht die Menschen je nach dem hochmütig, überempfindlich oder feige. Darum sollten wir Juden uns zusammenschließen zur Wahrung unserer heiligsten Menschenrechte, zum Schutz unserer sittlichen Persönlichkeit. Wir sollten fest zusammen stehen nicht als Juden, sondern als Kämpfer für. die Gleichheit alles dessen, was Menschenantlitz trägt. Wir müssen dem Haß und der Anfeindung, die im Finstern schleichen, und ihre Pfeile aus dem Hinterhalt gegen den Einzelnen richten, solidarisch als Gesammtheit entgegentreten, wir müssen unfern Beistand allen solchen Veranstaltungen versagen, die auf dem Boden einer Confession erwachsen, nur den Bekennern dieser Confession zu gute kommen sollen. Nicht daß man dem geschmacklosen: „Kauft nicht bei Juden!" ein ebenso geschmackloses : Kauft nicht bei Christen! entgegensetzen sollte, nicht daß man etwas darin sucht, den Juden herauszukehren, sich gesellschaftlich zu isolieren und in übertriebener Empfindlichkeit, einen unzugänglichen Hochmut zur Schau zu tragen. — Wir können ruhig mit jedem Andersgläubigen verkehren, mit ihm gemeinsam arbeiten, sobald er uns als Mensch, nicht ausschließlich als Vertreter seiner Confession gegenübertritt. Wir können und dürfen jede gemeinnützige Veranstaltung unterstützen, selbst wenn sie einen konfessionellen Charakter trägt, mit alleiniger Ausnahme der Anstalten, die ihren konfessionellen Charakter als ausschlaggebend betonen, die den Angehörigen einer andern Confession prinzipiell von den Segnungen ihrer Stiftungen u. s. w. ausschließen. Und doch entblödet man sich nicht, Juden zu Beiträgen von Kirchenbauten und Vereinen, die den Vermerk konfessionell als stolzeste Devise tragen, aufzufordern. Das ist zumindest seltsam. Jedem feiner organisierten Menschen erscheint es „wenig anständig" vom Feind oder Gegner Gaben zu verlangen, ganz abgesehen von der Lächerlichkeit, die in einem derartigen Vorgehen liegt. Fehlt auf jener Seite die Empfindung für das Unsittliche und Lächerliche eines solchen Vorgangs, baut man außerdem auf die bekannte Wohlthätigkeit der Juden, so wie darauf, daß „sie sich nicht gerne ausschließen", wenn der Hinz oder der Kunz schon mit seinem Nameu da oben steht, so sollten die Juden ihrerseits den Mut finden, ihre Pflicht zu thun, d. h. jedes derartige Ansinnen laut und möglichst öffentlich und unter steter Betonung ihres Judentums zurückzuweisen. Und bei Erblassungen und Stiftungen «ollte streng darauf gesehen werden, daß kein Pfennig nur konfessionellen Anstalten