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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1898-02-01 · Heft 2 (1.2.1898) · p. Seite 40

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
18 (1898)
Issue
Heft 2 (1.2.1898)
Date
1898-02-01
Page
Seite 40 (sequence 16)
Language
German
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_ - 'rH>, . - < ' ' - — - -V ~A J —vvL» *1 — 40 — Knechtschaft und Unterdrückung brachte das 18. Jahrhundert den Juden. Mitteleuropas die ersten Sonnenstrahlen der Freiheit. König Friedrich Wilhelm I., der Freund der langen Gardisten, ein überaus strenger Herrscher, der selbst seinen Sohn hart behandelte, vertrieb noch die jüdischen Einwohner teilweise aus seinen Landen und ließ den verbleibenden Rest unter Ausnahmegesetzen schinachten. Unter seinem Sohne, Friedrich dem Großen, durften sie wieder aufathmen. Der Philosoph von Sanssouci, dessen Spruch gelautet haben soll „in meinem Lande kann Jeder nach seiner Fayon selig werden", ordnete 1750 durch ein General- Judeii-Privilegium die Verhältnisse seiner jüdischen Unterthanen. Darnach gab es ordentliche d. h. solche, die tausend Thaler Schutzgeld zahlten uild außerordentliche Schutzjuden, die jederzeit abgeschafft werden konnten. Es hat keine geringe Mühe gekostet, für Moses Mendelssohn das Patent als ordentlichen zu erwirken, wie auch der König den Namen des jüdischen Philosophen eigenhändig aus der Liste der vorgeschlagenen Mitglieder der Akademie der Wissenschaften strich. Trotz der Menge kleinlicher Beschränkungen und schwerer Abgaben wurde den Juden wenigstens Sicherheit des Lebens und des Eigenthums gewährt. Ähnlich erging es den Juden in Oesterreich besser, als auf die judenfeindliche Maria Theresia ihr Sohn Josef II. folgte, dessen Toleranzedikt 1782 ein Fortschritt war, wenn auch noch hier viele Beschränkungen bestehen blieben. — In der vierten Generalsynode in Kerlin sagte der Unterstaatssekretär Humbert bei Gelegenheit der kirchlichen Versorgung der Deutschen in Ostafrika Folgendes: Er halte den Vorschlag, die Staatshilfe in Anspruch zu nehmen, für nicht annehmbar, da er unter den heutigen Verhältnissen ganz undurclführbar erscheine. „Das Deutsche Reich sei weder evangelisch noch katholisch, sondern deutsch-national, die deutsche Reichsverfassung erwähne des Wortes Kirche oder Konfession gar nicht, das Deutsche Reich sei verfassungsmäßig für solche Aufgaben gar nicht zuständig. Das Deutsche Reich würde dann ebenso verpflichtet sein, in Dar-es-Salaam eine katholische Kirche oder gar eine Synagoge zu erbauen." — Das Resultat der von Herrn Gustav Levmstein unternommenen Enquete betreffend einen Sonntagsgottesdienst neben dem Sabbathgottesdienst in einer der Gemeindesynagogen ist ziemlich festgestellt. Für die Einrichtung eines solchen in Berlin haben sich ausgesprochen ca. 5000 Gemeindemitglieder, gegen denselben ca. 1200. — Der Vorstand der jüdischen Reformgemeinde in Kerlin hat an Stelle des verstorbenen Stadtrats Borchart zum ersten Vorsitzenden Herrn Rudolf Mosse gewählt. — Die Antisemiten haben sich in der ersten sächsischen Kammer eine wohlverdiente Niederlage geholt. Bekanntlich ist es eine ihrer Lieblingsideen, den Schulchan-Aruch auf Staatskosten übersetzen zn lassen. Durch diese Uebersetzung soll bewiesen werden, daß die Juden noch jetzt wesentlich andere Moralgründe haben, als die Christen. Auch die erste sächsische Kammer war mit einer Petition behelligt worden, das Buch übersetzen zu lassen. Der Einzige, der sich dafür ins Zeug legte, war Graf;n Lippe-Haruth. — Der israelitische Hilfsverein, Verein

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