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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1897-12-01 · Heft 12 (1.12.1897) · p. Seite 269

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 12 (1.12.1897)
Date
1897-12-01
Page
Seite 269 (sequence 5)
Language
German
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— 269 — wäre, vom Nichtjuden Zins zu nehmen, angegeben, und der hebräische Ausdruck daselbst für „bezinsen", thaschich, nach seiner Hiphilform in kausativer Bedeutung genommen und dahin erklärt, daß es erlaubt sei, dem Heiden Zinsen zu geben, aber nicht von ihm Zinsen zu nehmen. Welchen tiefen Abscheu man gegen Wucherer überhaupt hatte, geht aus den vielen Aussprüchen gegen dieselben hervor, in welche sie als Abtrünnige, als Gottesleugner gebrandmarkt werden, die nicht zur Zeugnisablegung zuzulassen sind. „Wer sich dem Verbote der Zinsnahme fügt, nimmt das Joch des Himmelreiches auf sich, aber wer sich davon lossagt, reißt sich auch von diesem los." „Die Wucherer sind den Mördern zu vergleichen, die ihr Verbrechen nicht gut zumachen vermögen." Eine weitere Würdigung des Heiden oder Nichtjuden überhaupt als Menschen hatte mehrere Bestimmungen über die ihnen zu erweisenden Liebeswerke zur Folge. Wir bringen von denselben: „Man ernähre die Armen unter den Heiden mit den jüdischen Armen; man besuche die Kranken der Heiden gleich den jüdischen Kranken; begrabe die gestorbenen Heiden mit den Gestorbenen unter den Juden, um den Weg des Friedens zu wandeln." Das Gebot: „Vor dem grauen Haupte sollst Du aufstehen" bezog man aucki auf die Alten unter den Heiden. So rechnet die Mischna den Gruß an den Heiden zu den Liebeswerken, die man ihm schuldet. Von den Lehrern des vierten Jahrh. n. Rab. Juda und Raba wird erzählt, daß sie ihre heidnischen Freunde an ihren hohen Festtagen mit Geschenken überraschten. .Dieses den Juden eingeschärste Gebot der Liebe gegen die Heiden erstreckte sich noch weit über das Grab hinaus. Es ist mehr als religiöse Duldsamkeit, wenn man den Frommen unter den Heiden volle Seeligkeit im Jenseits zuerkennt. Ein Volks- und Gesetzeslehrer gegen Ende des 1. Jahrh. n. R. Josua lehrte: „Die Gerechten unter den Völkern haben Anteil an der zukünftigen Welt." Ein Zweiter fügte hinzu: „Deine Priester kleiden sich in Gerechtigkeit (Ps. 132. 9.), das sind die Gerechten unter den Völkern." Es ist mehr als religiöse Duldsamkeit, wenn die Gesetzeslehrer im Talmud lehren, daß der Tempel in Jerusalem mit seinem Opferkultus auch den Heiden eine Vergebung und Versöhnung ihrer i Sünden bewirken sollte. Die Zahl der Völker wird auf 70 angegeben. Für diese 70 Völker waren die 70 Stiere bestimmt, die am Laubhüttenfeste znr Sühne der ganzen Menschheit im Tempel zu Jerusalem dargebracht wurden. Ein Lehrer im " dritten Jahrhundert n. sprach in Bezug darauf: „Wehe den Heiden, sie haben durch die Zerstörung des Tempels verloren, und wissen nicht, was sie verloren haben. So lange der Tempel dastand versöhnte dessen Altar ihre Sünden, aber wer versöhnt nun, dieselben?" Mehr als religiöse Duldsamkeit ist es, wenn ferner ein Volks- und Gesetzeslehrer im zweiten Jahrhundert n. R. Mair in ■ seinen Vorträgen es aussprach: „Ein Heide (Goj), oder Nichtjude überhaupt, der - sich mit dem Gesetze beschäftigt, ist einem Hohenpriester gleich zu achten, denn es heißt: „Die Gesetze, die der Mensch ausübt und in ihnen lebt" (3. M. 11), diese

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