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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1897-10-01 · Heft 10 (1.10.1897) · p. Seite 226

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 10 (1.10.1897)
Date
1897-10-01
Page
Seite 226 (sequence 10)
Language
German
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— 226 — Die Zudenkandtage in Kessen-Kassel'. . Eine recht lesenswerte Arbeit enthält die Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums (4L Jahrg., Heft 11) „Die Judenlandtage in Hessen-Cassel" von Dr. L. Munk, aus der wir hier Einiges folgen lassen. Die Arbeit gründet sich auf die Auffindung des „Constitutenbuches", auf welches in landesherrlichen Anordnungen und in anderen Aktenstücken wesentlich Bezug genommen wird und welches die Protokolle einer Reihe von Landtagen aus den Jahren 1690—1738 enthält. Derartige Landtage gab es außer in Hessen- Kassel auch in Hessen-Darmstadt, im Hochstift in Paderborn, in Fulda und im Chur-Mainz'schen und unterscheiden sich dieselben wesentlich von den jüdischen Gemeindetagen die im 14. und 15. Jahrhundert in Mainz, Erfurt, Nürnberg, Bingen und sonst abgehalten wurden insofern, als letztere aus der eigenen Initiative der jüdischen Gemeinden hervorgingen, während erstere von dem Landesherrn berufen wurden. Der älteste Landtag, von welchein Kunde erhalten ist, fand im Jahre 1626 statt, in welchem über die Beschaffung des Beitrages der Juden zu den Kosten des dreißigjährigen Krieges beraten wurde. Die erste Einrichtung der Landtage erfolgte wahrscheinlich in der Mitte des 16. Jahrhunderts. Landgraf Philipp „der Großmüthige" der im Jahre 1526 die Reformation in seinem Lande einführte und 1527 die erste protestantische Universität in Marburg gründete, hat im Jahre 1524 sämmtliche Juden des Landes verwiesen, 1532 gestattete er ihnen einen Aufenthalt auf 6 Jahre, „Er habe in Erfahrung gebracht", schrieb er seinen Ratgebern, „daß etliche Juden seiner Unterthanen mehr Liebes und Gutes mit Leihen und Vorstrecken gethan und weniger Wucher genominen hätten als die Christen. Er habe auch nirgends in der Schrift gefunden, daß man sie ganz vertreiben solle." Sämmtliche Juden, Männer, Frauen und alle über 8 Jahre alten Kinder mußten regelmäßig die christlichen Predigten besuchen, die genaueste Aufsicht wurde hierüber geführt. Zuwiderhandlungen noch in später Zeit auf's schärfste bestraft. So ließ die Landgräfin Amalie Elisabeth im Jahre 1649 sechzehn Juden, welche am Versöhnungstage den jüdischen Gottesdienst tut Hause des Rabbiners abgehalten und dadurch die für sie auf bem Rathause in Cassel angesetzte Missionspredigt versäumt hatten, in's Gefängnis werfen und den Rabbiner aus dem Lande weisen. Unter dem Landgrafen Wilhelm dem Weisen (1567—1592) war die Lage der Juden am erträglichsten. Derselbe schrieb über ein Buch „der Judenfreund", welches ein gewisser Nigrinus veröffentlicht hatte, an seinen Bruder Landgraf Ludwig zu dessen Beamten Nigrinus gehörte, er möge doch nicht dulden, daß seine Theologen solche Bücher schrieben, durch welche die Feindschaft zwischen den verschiedenen Konfessionen nur verschärft werden müßte. Wollte man die Juden nach den

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