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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1897-09-01 · Heft 9 (1.9.1897) · p. Seite 198

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 9 (1.9.1897)
Date
1897-09-01
Page
Seite 198 (sequence 6)
Language
German
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198 einer Vollmacht sämmtlicher Cultusgemeinden Österreichs ansgestattet, die Sache in die Hand nehmen und sich um Schutz an die Regierung wenden würde — kein Minister könnte ein solches Verlangen unberücksichtigt lassen. Schließlich handelt es sich ja um über eine Million intelligenter Staatsbürger, die einen Schutz anrufen, der ja selbst dem Einzelnen nicht abgeschlagen werden kann. Ein großer Fehler der Juden ist es immerhin, daß sie sich nicht organisiren: sowohl zur Abwehr als zum Angriff. — Denn wenn die Lüge nicht energisch zurückgewiesen wird, so gewinnt sie nach und nach die Kraft der Wahrheit." Professor Levin chokdschmidt. Von Hofrat Grünhut. Der bedeutendste Handelsrechtslehrer, den die Welt seit Thöls Tode gesehen, ein Heros der deutschen Rechtswissenschaft und eine Zierde der Berliner Universität ist mit Professor Levin Goldschmidt zu Grabe gesunken. Wenn auch Goldschmidt während der letzten Jahre seines Lebens wegen unheilbaren Leidens der Wissenschaft verloren war, so trifft uns sein Tod doch wie ein furchtbarer Schlag, da wieder einer der großen Rechtslehrer, welche den Stolz des jungen Deutschen Reiches gebildet haben, dahin gegangen ist. Tausende von Schülern» welche aus seinen Werken und seinen Vorlesungen Anregung und Belehrung geschöpft haben, werden dem großen Lehrer dauernde dankbare Anerkennung bewahren. Die Bedeutung Goldschmidts läßt sich kurz präzisiren: Er war der universellste Jurist der Gegenwart. Mit einem stutzenden Wissen, einer profunden Gelehrsamkeit uud einem seltenen juristischen Scharfsinn ausgezeichnet, hat sich Goldschmidt namentlich um die Dogmengeschichte des Handelsrechtes die unvergänglichsten Verdienste erworben. Die historische Forschung war sein Lieblingsgebiet. In dieser Richtung bildet er einen Gegensatz zu einem anderen bedeutenden Handelsrechtslehrer : Thöl, der vorwiegend Dogmatiker war und die Historie erst in zweite Reihe stellte. Gleichwohl war Goldschmidt kein einseitiger Historiker. In ihm vereinigte sich, was zu den großen Seltenheiten gehört, die Vorliebe zu der historischen Richtung mit einem äußerst intensiven Durchdringen der Rechtsdogmen welche er bis in die entferntesten Details beherrschte. Goldschmidt war nicht etwa, wie andere hervorragende Historiker, der Gegenwart entrückt, sondern stand niit beiden Füßen mitten im praktischen Leben und hatte stets einen offenen Sinn für die Bedürfnisse der Zeit und für die Anforderungen, welche der in ewigem Fortschritte befindliche Handelsverkehr an das Handelsrecht stellt. Deshalb war Goldschmidt nicht nur ein glänzender Rechtslehrer, sondern auch ein hervorragender Richter. Durch fünf Jahre fungirte Goldschmidt als Rath beim Bundes-Handelsgericht zu Leipzig, welches später in das Reichs-Oberhandelsgericht umgewandelt

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