Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 17 (1897)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1897)
- Date
- 1897-08-01
- Page
- Seite 182 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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182 MeberLritte zum AudenLum im 18. Jahrhundert. Im achtzehnten Jahrhundert sind zwei näher bekannte Übertritte von Christenzum Judentum vorgekommen und haben verschiedene Maßnahmen der Obrigkeit zur Folge gehabt. Im Jahre 1731 erschien zu Köln ein Schriftchen von 72 Seiten: „Der sonderbare Glaube, Leben, erstaunender Tod und merkwürdiges Begräbnis des Curatorio Jens Gedersen Gedelöcks, welcher am ersten Oster- und Auferstehungs- Tage Jesu Christi in Kopenhagen als ein vorhero gewesener Christ wie ein ungläubiger Jude gestorben, deren darinnen vorkommenden sonderlichen Begebenheiten halber der curieusen Welt mitgeteilt von I. H. K." Der genannte I. G. Gedelöcks ist wie in dem Schriftchen ausgeführt wird, beschuldigt worden als Christ zum Judentum übergegangen zu sein, weil er durch ganze fünf Jahre nicht zum Abendmahl gekommen, und anstatt des Sonntags den Sabbath gefeiert und überhaupt mit den Juden viel umgegangen und nach deren Sitten gelebt hat. Nebstdem hat er auf seinem Todenbette „das Abendmahl verschmäht und Christi Ankunft in Fleisch" bezweifelt. Die Leiche wurde auf dem Garnison-Kirchhofe bestattet, als es aber zu Ohren des Polizeimeisters gedrungen war, unter welchen Umständen Gedelöcks gestorben war, ordnete er eine Untersuchung an, nach deren Resultat Gedelöcks von den Ältesten der jüdischen Nation von dem Garnison-Kirchhofe sollte ausgegraben und nach ihrem eigenen Kirchhof gebracht und beerdigt werden. Am ersten Ostertage war G. gestorben, am 25. Mai 6 Wochen später, wurden die jüdischen Ältesten, ohne daß sie wußten, was sie sollten, aus ihren Synagogen und Schulen hervorgeholt und mit Polizeibedeckung in den Wagen gepackt. Die sämtlichen Juden wurden mit einem Commando von der Miliz hinaus nach dem Kirchhofe gebracht. Der Scharfrichter zu Pferde und seine Knechte mit dem Schinderkarren hielten am Wege. Auf dem Kirchhofe schlossen Polizei und Militär einen Kreis, worauf das königliche Urteil verlesen wurde. Hierauf mußten die Juden beginnen den Leichnam auszugraben und zwar mußte der Rabbi zuerst Hand anlegen, und mit einem Hammer den Sarg öffnen, um sich von der Identität der Leiche zu überzeugen. Dann mußten die Juden den Sarg einige hundert Schritt weit tragen, auf ihren von einem Juden gefahrenen Leichenwagen aufladen, und von Polizei und Militär bewacht, unter Vortritt des Rabbi als Leidtragender, dem Leichenconduct sich anschließen. Als der Zug auf dem Judenkirchhof ankam, hatten sie ein Grab gemacht, um die Leiche abseits zu begraben, aber der Polizeimeister gebot ausdrücklich, daß die Juden selbst auch hierun ter Vorgang des Rabbi ein Grab in die steinige Erde graben mußten.