Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 17 (1897)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1897)
- Date
- 1897-05-01
- Page
- Seite 119 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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119 Dir nun selbst den Tod!" sang er mit einer so zum Herzen dringenden Wahrheit der Empfindung, daß der Eindruck mir auch heute noch unverblaßt geblieben ist. Die grausige Schlußszene — Recha wird in einen riesigen Kessel voll siedenden Öls gestürzt — machte durch das Spiel der Viardot, welche das Greuliche und Rohe des Auftritts fast vergessen ließ, eine erschütternde Wirkung. Seitdem wurde die „Jüdin" ein Hauptstück des Repertoires. Von den 36 Vorstellungen, in welchen Frau Viardot damals 1847 während ihres fünfmonatlichen Gastspiels auftrat, waren 8—10 solche der „Jüdin". Und ich habe nicht eine davon versäumt! Ob man nicht den Versuch machen sollte, sie einmal wieder aufzufiihren, so gut wie die Opern Meyerbeers? Philo- und Antisemiten fänden sich vielleicht gleich befriedigt durch das Werk. In keinem andern werden Juden edler geschildert und wird mehr Mitleid mit ihnen erweckt, und andrerseits wird in keinem den Judenfeinden ein so erquickliches Schauspiel geboten: eine Jüdin in siedendem Öl gesotten zu sehen! — Ein interessantes altes Bild, das auf Peter Paul Raubens zurückgeht, befindet sich seit kurzem im Stadtmuseum zu Dresden. Im Jahre 1784 hatte es Stadtrichter Fehre der Stadtgerichtsstube zu Dresden-Neustadt geschenkt und aus dieser war es in den kleinen Natsitzungssaal übergegangen. Dargestellt ist ans dem Bilde das Urteil Salomonis. Daß es im Zusammenhang mit Rubens steht, hat Stadtrichter Richter jüngst in einem Vortrag im „Verein für die Geschichte Dresdens" nachgewiesen. Der Geograph Abr. Göllnitz, der uin 1624 in Belgien reiste, erzählt in seiner Reisebeschreibung, iui Rathause zu Brüssel befinde sich ein „Urteil Salomonis" von Rubens. Der bekannte Rubensbiograph Max Roses meint aber, da sich von dem Gemälde sonst keine Spur in Brüssel Nachweisen ließe, so müsse Göllnitz wohl seine Notizen über ein „Urteil des Kambyses" von Rubens und über ein „Urteil Salomonis" von Coxcio zusammengeworfen haben; als Beweis dafür führt er zwei Jrrtümer in der Beschreibung an; dagegen findet sich ein Gemälde von Rubens, darstellend das „Urteil Salomonis", in der Gemäldegalerie zu Kopenhagen und von dem bekannten Rubens-Stecher Schelte a Bolswert ist ein Kupferstich des gleichen Gegenstandes vorhanden. Dieser um 1630 entstandene Kupferstich ist dem Bürgermeister und dem Rate der Stadt Brüssel gewidmet, woraus hervorzugehen scheint, daß der Rat im Besitze des Originals gewesen sein müsse. Nun stimmt das Dresdener Bild mit dem Bolswertschen Kupferstiche iin wesentlichen überein, nur ist die Komposition des Dresdener Bildes unverkennbar vollkommener, als die des Kopenhagener Gemäldes und des Stiches. Man darf daher annehmen, daß das Bild im Dresdener Stadtmuseum eine Wiederholung aus Rubens' Werkstatt ist, die ihrer Veränderungen wegen einen größeren Wert besitzt. — Aus Daris wird berichtet: Im Salon der Revue „La, Plume“ findet eine Ausstellung von Bildern jüdischer Typen und Genreszenen des Pariser Malers Alphons Lövy statt. In einer Vorrede zum Kataloge hat ihr Arsi-ne Alexandre das Geleit gegeben. Sie ruft mit wenigen Strichen die