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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1897-02-01 · Heft 2 (1.2.1897) · p. Seite 29

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 2 (1.2.1897)
Date
1897-02-01
Page
Seite 29 (sequence 5)
Language
German
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- - w—».-vf---:-- - v-,-r®-« . ,1. — 29 — Nach Schweden scheinen Juden nicht vor dem Ende des 16. Jahrhunderts gekommen zu sein, aber das feindliche Verhältnis, welche die kirchlich gesinnten Lutheraner gegen sie einnahmen, veranlaßte viele derselben zum Übertritt zum Christentum. Am 29. September 1681 empfingen unter Anwesenheit König Karls XI. (1660—1697) Israel Mandel und Moses Jakob mit ihren Familien, im ganzen 28 Personen in der deutschen Kirche (Tyska Kyrka) Stockholms die Taufe, und am 2. Dezeniber 1685 erließ derselbe König an den Bürgermeister der Hauptstadt den Befehl, daß alle Juden Stockholms binnen 14 Tagen das Land verlassen sollten; dieser Erlaß wurde ein Jahr später erneuert. Doch wird berichtet, daß derselbe König im Jahre 1690 den Upsalaer Professor in den orientalischen Sprachen beauftragte nach Litthauen zu gehen, um die Sitten und die Lebensweise der dortigen Juden eingehend zu studieren. Die Könige scheinen unter dem Einflüsse des Klerus gestanden zu haben, wie ja auch der Umstand beweist, daß König Friedrich I. (1720—1751) seinem Drängen nachgab und verordnet« (20. Okt. 1723), daß die im Lande Handel treibenden Juden zur königlichen Zwangsarbeit verurteilt werden sollten. Mit Gustav III., welcher im Jahre 1771 den Thron Schwedens bestieg, brach eine bessere Zeit an. Der erste Jude, der unter seiner Regierung nach Schweden kam und sich dort ansiedelte, war ein gewisser Jsak Ul mann aus Parchim (Mecklbg.); der erste, der das Bürgerrecht bekam, ein Graveur Aron Jsak. Am 26. Januar 1779 erließ der Reichstag ein Gesetz, daß allen Religionsfreiheit zusicherte, selbst den Juden, nur mit der Beschränkung, daß sie nur in Stockholm und zwei bis drei anderen Städten Gotteshäuser bauen durften; damals wurde auch der erste jüdische Friedhof angelegt, dessen ältester Denkstein die Jahreszahl 1782 trügt- Unter Aufhebung aller bisherigen Judengesetze erließ der König am 27. Mai 1782 ein Dekret, wonach den Juden volle Ansiedelungsfreiheit und persönlicher Schutz zugesichert werde (sog. Judenreglement), bis sie mit dem Emanzipationsgesetze vom 10. Juni 1838 vollends aufhörten, blos geduldete zu heißen')- (Vgl. Lewysohn in Keller's Jahrbuch „Bikkurim" I, 168 ff; Wickström in Fürst's Orient 1840, Nr. 46 und Litbl. dazu.) Was den nunmehr zu behandelnden schwedischen Proselyten anbetrifft, so berichtet Lewysohn (a. a-O- II, 78 k), daß ihm i. I. 1855 der Privatgelehrte Samuel Mulder aus Amsterdam eine kleine, von Israel Granbom vor dessen Tode verfaßte Schrift überreichte, die er (L.) in Frankens „Mtschr. f. Gesch. u. Miss. d. Judenth." (1856, S 371k) veröffentlichte; auch L. della Torre gab sie im Auszuge in der italienischen Zeitschrift „L’Educatore Israelita“ 1856, (196 ff) heraus. Mulder selbst übertrug die Lewysohn'sche Arbeit unter Hinzufügung einiger 9 Im Jahre 1796 gestattete auch König Gustav Adolf IV. gegen die Vorstellungen des Konsistoriums dem Jude» Moses Nathan eine Christin zu heiraten, unter der Bedingung, daß die Kinder lutheranisch erzogen würden-

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