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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1896-09-01 · Heft 9 (1.9.1896) · p. Seite 209

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 9 (1.9.1896)
Date
1896-09-01
Page
Seite 209 (sequence 17)
Language
German
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209 Hebung der rituellen und ceremoniellen Vorschriften, die doch nun einmal in vielen Häusern nicht beobachtet werden, einen Zwiespalt zwischen Schule und Haus hervorzubringen. Herr Dr. Felix Coblenz sprach über den Westfälischen Gemeinde- Verband und seine Gegner. Er hob mit Recht hervor, daß die religiösen Verhältnisse in der Provinz Westfalen nicht allein nicht schlechter sondern sogar viel besser als in anderen Provinzen gestaltet seien. Die jüdischen Lehrer Westfalens gehören zu den besten im deutschen Reiche, sie haben eine gründliche, berufliche Vorbildung genossen. In Westfalen ist an Gymnasien und höheren Töchterschulen jüdischer Religionsunterricht durch alle Klassen eingeführt und die Verbindung der Schächtefunktioncn mit dem Lehramt ist nur in orthodoxen jüdischen Landgemeinden anzutreffen. Zur Charakteristik der Toleranz der orthodoxen Rabbiner, welche in Westfalen gerne Boden finden möchten, wird eine Ansicht des Herrn Rabbiner Dr. Kahn in Fulda angeführt die lautet: Wer kein Arba-Kanfaus trägt, keine Tefillin mehr legt und den Sabbath. nicht mehr hält, der ist kein Jude. Dieser aus Fanatismus stammenden Äußerung möchten wir den Talmudischen Satz: Wer den Götzendienst leugnet ist Jude, gegenüberstellen. Wir wünschen den beiden jüngsten Veröffentlichungen des westfälischen Gemeinde-Verbandes verständnisvolle Leser. Die Reden der Herren Dr. Vogelstein und Dr. Coblenz werden gewiß dazu beitragen den schönen Geist, der den Verband beseelt, zu stärken und zu kräftigen. — Aus dem Bureau des D. I. G. B. geht uns folgende Mitteilung zu: Preisausschreiben. Die von dem Deutsch-Israelitischen Geineindebund herausgegebenen «Grundsätze der jüdischen Sittenlehre" sowie die hierzu aus biblischen und talmudischen Schriften von Dr. S. Kristeller gewählten „Belegstellen" haben sich bisher über die kindliche Fassungskraft hinausgehend erwiesen. Deshalb stellt der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes folgende Aufgabe: „Die „Grundsätze" sollen, ohne daß der Inhalt eine Änderung erfährt, einer Umformung unterzogen werden, die sie dem Verständnisse zwölfjähriger Schulkinder zugänglich und zu unterrichtlichen Zwecken geeignet macht. Mit den Sätzen sind auswendig zu lernende „Belegstellen" aus der erwähnten Sammlung zu verbinden". Die Arbeiten sind bis zu 31. Mänz 1897 an das Bureau des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, Berlin W., Sigismundstraße 5 einzuseuden. Jede Arbeit ist mit einer Aufschrift zu versehen, die zugleichauf einem verschlossenen, den Namen des Verfassers enthaltenden Briefumschlag angebracht ist. Für die drei besten Arbeiten sind Preise im Betrage von 150.—, 100.—, 100— Mk. ausgesetzt. Die Verwertung der preisgekrönten Arbeiten behält sich der Ausschuß des Gemeindebundes vor. Zu Preisrichtern sind bestellt die Herren: Rektor Dr- Adler, Oberlehrer Dr. Blaschke, Direktor Dr. Holzman, Direktor Dr. Kirschstein, Stadtverordneter Thevd. Marcus, Professor Dr. Philippson, Oberlehrer Dr. Scharfer, sämmtlich in Berlin, sowie Rechtsanwalt Plotke in Frankfurt a. M.

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