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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1896-06-01 · Heft 6 (1.6.1896) · p. Seite 124

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 6 (1.6.1896)
Date
1896-06-01
Page
Seite 124 (sequence 4)
Language
German
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124 dem Schwerte greifen und den Räuber seiner Ehre töten, soll er, nach moderner Weise, in einem Zweikampfe die Ehrenrettung suchen? Nein, die jüdische Morallehre mahnt uns unmittelbar nach dem Verbote der Verleumdung „stehe nicht müßig bei dem Blute deines Nächsten." Jedes Menschenleben ist wertvoll, auch das deines Feindes; nicht heißt es hier, wie im Zehngebot, du sollst nicht toten, denn dieses Verbot wurzelt im Recht, du darfst das, was einem andern gehört, ihm nicht widerrechtlich nehmen, aber es heißt, stehe nicht müßig bei dem Blute deines Nächsten, das ist ein Moralgebot; sei nicht gleichgültig und lässig, wenn das Leben deines Nebenmenschen in Gefahr schwebt, und diese sittliche Pflicht geht so weit, daß unsere Talmudlehrer meinen „man müsse auch durch Tötung eines das Leben bedrohenden Mörders den Nebenmenschen retten." Und wenn nun die heilige Schrift mahnt jeden Menschen in der Stunde der Lebensnot und Lebensgefahr beizustehen, denn, fügt die Thora hinzu, ein das Gute belohnender und das Böse bestrafender Gott beobachtet dich, ist doch jeder Mensch ein Abbild Gottes und in Gottes Ebenbildlichkeit geschaffen, trägt doch jeder Mensch gleichsam einen Teil Gottes, die unsterbliche Seele in sich, so kann es die Religion gewiß nicht gut heißen, ja verpönt und verabscheut es, wenn wir durch den Zweikampf unser eigen Leben und das eines andern in Gefahr bringen. Gewiß, schmerzen sie tief die Kränkungen und Beleidigungen, die Unwürdige gegen uns schleudern, eine ewigblutende Seelenwunde schlägt die uns beigebrachte Ehrenverletzung, dennoch dürfen wir nicht Selbstrichter sein, dürfen noch weniger dein Zufall des Zweikampfes die Entscheidung übertragen und durch von uns vergossenes Blut das Urteil sprechen lassen. Bedenken müssen wir, daß wir Eltern, Kinder, Brüder und Schwestern haben, und unser Leben nicht uns allein gehört, sondern, daß es bestimmt ist, auch zum Segen anderer zu gereichen; wir verpönen den Selbstmord, weil nur Gott uns das Leben nehmen soll, das er allein uns gegeben, aber das Leben durch den Zweikampf in Gefahr bringen oder verlieren, grenzt an Selbstmord. Wir betonten soeben, daß Ehrenkränkungen tief schmerzen, und mit Recht wird an maßgebenden Stellen, auch in der öffentlichen Volksvertretung über die heut' zu Tage allenthalben zunehmende Sucht und Neigung zu Ehrenbeleidigungen Klage erhoben; mit Recht wird geklagt über das geringe Maß der Strafe, das den Beleidiger oft für schwere Verleumdungen trifft; mit Recht wird über die Tagespresse geklagt, die oft ungestraft die Ehre, den reinen Namen, die Stellung so Vieler untergräbt, aber da möchten wir doch die Gegenklage erheben und fragen, warum gab und giebt man es seit Jahrzehnten zu, daß wir, die Bekenner des Judentums, jahraus jahrein in unfern heiligsten Traditionen, in unfern religiösen Überzeugungen gekränkt und beleidigt werden, warum gab und giebt man es zu, daß jedes moralisch anrüchige Jndividuuin uns in unserer Eigenschaft als Juden die gemeinsten Verbrechen gegen das Menschenleben andichten L

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