Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 16 (1896)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1896)
- Date
- 1896-04-01
- Page
- Seite 88 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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88 in besonderen Religionsschulen, sondern in organischer Verbindung mit den öffentlichen Schulen erteilen zu lassen. Die Armen-Anstalten betreffend, so sind bewilligt: 1. für die Kommission 64,000 Mk., 2. für durchreisende und kranke Glaubensgenossen 9,200 Mk., 3. für die Waisen-Kommission 35,000 Mk., 4. für das Reichenheim'sche Waisen- , Haus 30,000 Mk,, 5. für die Erziehungsanstalt in Pankow 32,430 Mk., 6. für die Versorgungskomniission für entlassene Strafgefangene jüdischen Glaubens 4000 Mk., 7. für das Krankenhaus 44,500 Mk., 8. für das Siechenhaus 26,100 Mk., 9. für Speisung Gefangener an den hohen Festtagen 1200 Mk., 10. für Mazzoth für die Armen 8000 Mk. Für Beschaffung des Koscherfleisches werden 15,500 Mk. ausgegeben, wobei zu bemerken ist, daß die Schächtung des Gesainmtgeflügels überhaupt von der Gemeinde bezahlt wird, für die Quellbad- Verwaltung 2536 Mk., für die Beerdigungsanstalt in diesem Etatsjahre 7712 Mk., für die zwei folgenden Etatsjahre 4712 Mk. Thatsächlich hat die Beerdigungsanstalt in den letzten Jahren keinen Zuschuß erfordert, sondern nur Rückzahlungen geleistet und zwar infolge der Einnahmen ans der Gärtnereiverwaltung des alten Friedhofes an der Schönhauser Allee, welche weit über den Voranschlag hinauszugehen pflegen. Für den Pensionsfond sind 10,000 Mk.,fürden Dispositionsfond 5000Mk., für unvorhergesehene Kosten incl. Beschneidungskosten sind 8000 Mk. in den Etat gestellt, für Reparaturen an den Gemeindegrundstücken 30,000 Mk., für die Lehranstalt der Wissenschaft des Judentums 30,000 Mk., für Gas- und Wasserbedarf der Grundstücke Qranienburgerstraße 29/30 9000 Mk., für Wahlkosten sind in diesem Jahre 5000 Mk. in den Etat gestellt, die Reformgemeinde bekommt eine Subvention von 8000 Mk., eine fernere Subvention von 10,000 Mk. ist für denselben Zweck in Reserve gestellt, falls die gewünschte Fusion nicht herbeizuführen ist. Bei diesen Ansgabeposten, namentlich für das Quellbad (Mikwa), Koscherfleisch, Beschneidungszuschüsse, Mazzoth für die Armen und dergleichen, darf ich vielleicht hervorheben, wie die Gemeinde gerade hier für die strenggläubigen Mitglieder besondere Fürsorge getroffen hat, zumal es sich hierbei in den meisten Fällen um solche Gemeindemitglieder oder hier anwesende Juden handelt, welche nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln sich die Einrichtungen zu sichern, welche sie zur Erfüllung ihrer rituellen Anschauungen für notwendig halten. Wenn nun häufig von Ueberschüssen bei unserer Gemeinde-Verwaltung gesprochen wird, so werden Sie aus diesen Auseinandersetzungen gehört haben, daß weder Überschüsse noch Kapitalsanhäufungen bei unserer Gemeindeverwaltung möglich sind, da jeder Mehrbetrag, falls er nicht andertveitig wieder Verwendung finden muß, sofort bei der Aufstellung des neuen Etats wieder in Anrechnung kommt.