Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 16 (1896)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1896)
- Date
- 1896-04-01
- Page
- Seite 85 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2969669-2969823-2969828--4743-2974017- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
85 den Zinsen auf die Gemeindeanleihe von 1,000,000 Mk. zu 4 °/0, und auf das Anlehen von 105,000 Mk aus der David Herzog'schen Nachlaßmasse, in den Gehältern der besoldeten Gemeindebeamten, nämlich der Herren Rabbiner, Cantoren, Bureauvorsteher, Kassierer, Sekretaire, Buchhalter, Registratoren, Assistenten, Nuntien und Hilssboten, Kassenboten, Portiers, sowie den Remunerationen für die Baumeister und die Lehrer an den Gefängnissen, ferner in den Pensionen der besoldeten Gemeindebeamten und deren Wittwen, endlich in den Kosten der einzelnen vorhin aufgeführten Gemeinde-Institute, soweit dieselben nicht durch das eigene Vermögen dieser einzelnen Institutionen gedeckt sind. Die Gesamtsumnie der Einnahmen beziffert sich für die drei Etatsjahre 1895/96 1896/97 1897/98 auf 155,914 Mk. 153,564 Mk. 152,964 Mk., uin den Etat zu balancieren sind aufzubringen 933,852 Mk. 928,513 Mk. 928,228 Mk. Um nun die Steuerquote für die Mitglieder unserer Gemeinde zu ermitteln, wird die Summe der Staatseinkommensteuerschätzung zusammengezogen und der Prozentsatz vom Einkommen für die notwendige Einnahme daraus berechnet. Für das Jahr 1895/96 ergab diese Quote 55/100 °/0 vom Betrage des Einkommens; in den folgenden Jahren wird die Berechnung von Neuem aufgemacht und wenn die eingeschätzte Staatssteuer der Mitglieder eine höhere Gesamtsumme ausmacht, wird die Quote eine noch niedrigere, im umgekehrten Falle eine noch höhere werden. Der Prozentsatz ist nach dem Nachtrage zum Statut vom Jahre 1893 für alle Mitglieder, deren Einkommen mehr als 3600 Mk. jährlich beträgt, ein gleichmäßiger, während derselbe für Einkommen unter 3600 Mk. ein fallender ist. Miudestbetrag ist 6 Mk. Die Quote der Gemeindesteuer in den Jahren 1893/94 und 1894/95 betrug auch 55/100 °/0. In den früheren Jahren wurden die Mitglieder von der Schätzungskommission nach ihrem mutmaßlichen Einkommen eingeschätzt und davon 1 °/o erhoben. Eine wesentliche Veränderung hat die Steuerquote für unsere hiesige Gemeinde in den letzten Jahren nicht erfahren!- IV. Von interessanten Positionen aus dem Haushalts-Etat möchte ich mir erlauben Ihnen noch folgende anzuführen. Was die Synagogen-Verwaltungen betrifft, so wurde auf Grund der Erfahrungen für Vermietungen in früheren Jahren veranschlagt: in der alten Synagoge 11,500 Mk. in der neuen Synagoge 26,000 Mk.