Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1896-04-01 · Heft 4 (1.4.1896) · p. Seite 84

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 4 (1.4.1896)
Date
1896-04-01
Page
Seite 84 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2969669-2969823-2969828--4742-2974016
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

84 wird alljährlich von ihr aufgestellt und dem Vorstande übergeben. Die Benachrichtigungen an die Gemeindemitglieder über die erfolgte Einschätzung werden von der Kommission erlassen. Solche finden indessen nur an neubesteuerte oder anders veranlagte Personen statt. Behufs neuer Besteuerung hat der Gemeinde-Vorstand der Kommission jedesmal die erforderliche Mitteilung zu machen. Die Prüfung des gesammten Rechnungswesens und zwar soweit dasselbe unmittelbar von dem Vorstande oder von den Verwaltungskommissionen der Gemeinde geführt wird, unterliegt der Repräsentanten-Versammlung, welche zur Vorprüfung eine besondere Kommission einzusetzen hat. Desgleichen liegen der Repräsentanten-Versammlung die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Revisionen der Gemeinde-Haupt-Kasse wie des Depositoriums ob, welche zu diesem Behnfe immer eine Kommission von drei Mitgliedern aus ihrer Mitte ernennt. Die Hauptkasse wird von dem Hauptkassen-Rendanten — dem dazu gewählten Ältesten — verwaltet und von einem besoldeten Kassierer geführt. Ein besonderer Kontrolleur wird ihnen von« Vorstand aus seiner Mitte beigeordnet. Der Hanptkassenrendant wie der Kontrolleur haben auch die Aufsicht, die Verwaltung und den gemeinsamen Verschluß über das Depositorium, das zur Aufbewahrung von Geldern und Wertpapieren bestimmt ist, welche der Gemeinde und ihren Instituten gehören. Soweit die Vertretung und Verwaltung unserer jüdischen Gemeinde, womit der erste und auch der hauptsächlichste Teil meines Themas erledigt ist. III. Was nun die Finanzlage der jüdischen Gemeinde anbetrifft, so ergiebt sich dieselbe aus ihrem Haushaltungs-Etat. Dieser wird stets für drei Jahre im Voraus aufgestellt. Aus dem laufenden Etat ist folgendes Bemerkenswerte hervorzuheben : Die Einnahmen des laufenden Etats setzen sich zusammen: 1. aus den Zinsen von den der Gemeinde gehörigen Stiftungen, Hypoteken, Reichs-, Staats- und sonstigen Wertpapieren, sowie von dem bei der Bank deponierten Baarvermögen, 2. aus den Überschüssen der Jahre 1892/93, wovon das Deficit des Jahres 1891 abgerechnet wurde, 3. aus den Einkünften der Grundstücke und den Pachtzinsen einer Hauswiese, 4. aus dem Erlös des Verkaufs von Erbbegräbnissen, sowie der Vermietung der Synagogenplätze, 5. endlich aus der von den Gemeindemitgliedern aufzubringenden Restsumme, um die Aufstellung der Ausgaben zu balancieren. Die Ausgaben bestehen: in den Zinsen von Hypoteken auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken, in

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.