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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1896-03-01 · Heft 3 (1.3.1896) · p. Seite 60

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 3 (1.3.1896)
Date
1896-03-01
Page
Seite 60 (sequence 12)
Language
German
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60 Mächtiger Hberbkick über die Werwattung und in die Jinanztage der jüdischen Gemeinde zu Merlin. Vortrag gehalten von Julius Jsaac am 31. Oktober 1895. Von dem Vorstand des Liberalen Vereins bin ich aufgefordert worden, über die Verwaltung und die Finanzlage der hiesigen jüdischen Gemeinde einen Vortrag zu halten. Ich bin zwar gern bereit gewesen, diesem Wunsche zu entsprechen, indessen muß ich hierbei um Ihre Nachsicht bitten, da einen Hauptbestandteil meines Vortrags naturgemäß die Mitteilung von Zahlen und Namen*) bilden muß. Wenn ich gleichwohl es unternommen habe, dieses Thema vor Ihnen zu behandeln, so geschah es von dem Gesichtspunkt ans, daß meine Mitteilungen in etwas dazu beitragen möchten, Sie für Ihre Stellungnahme bei den bevorstehenden Neuwahlen für das Reprüsentanten-Kollegium der jüdischen Gemeinde zu informieren. I. Auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1847 wird die jüdische Gemeinde zu Berlin in Gemäßheit eines durchden Herrn Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg genehmigten Statuts vom 23. Mai 1860 und Nachtrag dazu vom 12. April 1893 verwaltet. Ein neues Statut ist augenblicklich in Vorbereitung. Der Bezirk der jüdischen Gemeinde zu Berlin umfaßt den Kommunalbezirk der Stadt Berlin und alle zu dem weiteren Bezirke des Königlichen Polizei-Präsidiums gehörigen Ortschaften. Alle innerhalb dieses Bezirks wohnhaften Juden gehören der jüdischen Gemeinde zu Berlin an und sind Mitglieder derselben. Die Aufsicht über die jüdische Gemeinde führt der Polizei-Präsident von Berlin. Die Vertretung der Gemeinde und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten ist den Repräsentanten und den« Vorstand übertragen. Die Versammlung der Repräsentanten besteht aus 21 Mitgliedern. Die Zahl der Stellvertreter der Repräsentanten ist auf 15 festgesetzt. Dieselben werden auf drei Jahre gewählt. Je nach der Zahl der Stimmen, die jeder einzelne erhalten hat, wird ihre Reihenfolge bestimmt und nach dieser Reihenfolge erfolgt ihre Einberufung in die Repräsentanten-Versammlung. Aktiv und passiv wählbar zu den Wahlen der Repräsentanten ist jedes männliche, volljährige und unbescholtene Gemeindemitglied, welches sich selbst ernährt, zur Bestreitung der Geldbedürfnisse der jüdischen Gemeinde beitragspflichtig ist, die Freiheit von der Beitragspflicht nicht in Anspruch genommen hat und während der letzten drei Jahre mit Entrichtung des Gemeindebeitrages nicht im Rückstand verblieben ist. (8 12 des Statuts.) *) Die Namen sind hier fortqelassen.

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