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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1895-12-01 · Heft 12 (1.12.1895) · p. Seite 275

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 12 (1.12.1895)
Date
1895-12-01
Page
Seite 275 (sequence 11)
Language
German
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275 So dürfen wir nun fragen: Reichen alle diese Bestrebungen an das mosaische Gesetz hinan? Prüfen wir dieses, so finden wir all das, was unserere Bodettreformer bekämpfen und erkämpfen wolle», durch dieses Gesetz geschaffen! Die Verarmung einer Gesamtheit oder des Einzelnen, die Loslösung von allem Besitze für ewige Zeit ist ausgeschlossen, die Anhäufung übergroßer Reichtümer in einer Hand unmöglich und den mit Recht so viel bekämpften Fideicommissen, der sog. „toten Hand" ist der Lebensnerv abgeschnitten. Alle Culturvölker bemühen sich den Bodenbesitz zu verallgemeinern, und trotzdem häuft sich derselbe mehr und mehr in einzelnen Privathänden an. Begreiflich ist es daher, daß auch bei uns die Bodenreform mehr und mehr Anhänger gewinnt! Wir begegnen nun weiter einer ganzen Reihe gesetzlicher Bestimmungen, die in ihrer Gesamtheit anfzuzählcn zu weit führen würde, und die ich kurzweg als das mosaische „Haftpflicht-Gesetz" bezeichnen möchte! Es sind darin Anordnungen getroffen, die eine ausreichende Entschädigung allen denen zusprechen, die durch Fahrlässigkeit, mangelhafte 'Einrichtungen, unterlassene Sicherheitsvorrichtungen rc. re. eines Dritten, zu Schaden kommen! Hieran reiht sich auch das so oft und vielfach getadelte Gesetz Aug um Aug, Zahn um Zahn rc. rc. an; man wird eine mildere und andere Auffassung dieser Vorschrift bekommen, wenn man sie im Zusammenhänge mit den vorhergehenden betrachtet und dieselbe nicht wörtlich sondern bildlich auffaßt. Wir würden fehl gehen, wenn wir annehmen.wollten,' der oder die mosaischen Gesetzgeber haben sich in dem Wahne befunden, daß durch die besprochenen und die nebenbei noch anderweit gegebenen Gesetze, alles Erdenweh und alle Armut und Not von der Welt verschwinden würde. Keineswegs! Er sagt ziemlich am Schluffe: „Denn es wird auf Erden nie aufhören Dürftige zu geben, darum gebiete ich Deine Hand zu öffnen Deinem Bruder"! Wir können damit die Aufzählung der auf das soziale Leben Bezug habenden Gesetze schließen, und wenn ich auch Umgang davon nehme, die Sitten- und Armengesetze aufzuführen, obwohl solche sehr gut dem Rahmen eingefügt werden könnten, so will ich doch nur so viel erwähnen, daß solche ein sehr kräftiges Beweismittel für mich abgeben würden. Man könnte mir nun einwenden und mich fragen? Ja was sollen alle diese Gesetze, die doch hauptsächlich nur für materielle Wohlfahrt geschaffen sind, beweisen? Was haben sie mit den idealen Gütern des Lebens zu thun? Auf diese Frage würde ich antworten: Daß ich der Überzeugung bin, daß durch diese Gesetze nicht allein soziale Zwecke, nein, auch die idealen Güter des Lebens Förderung erfahren haben, daß durch sie bewiesen ist, daß all das, was man von einer sittlichen Auffassung des Lebens verlangt bereits durch diese Vorichriften geboten ist, und daß alle Bestrebungen Menschenwohl zu fördern, in erster

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