Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1895)
- Date
- 1895-12-01
- Page
- Seite 274 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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274 urteilen, welch' weiten Blick des Gesetzgebers dasselbe erweist, müssen wir notwendigerweise, das was sich in dieser Richtung in der Gegenwart anbahnt und angestrebt wird, eingehender ins Auge fassen! Bei der Ausführlichkeit, mit welcher dieses Gesetz den andern gegenüber im Texte behandelt ist, werde ich mich nur auf eine Skizzirung desselben beschränken. Sieben mal sieben Jahre sollen gezählt werden — mit Bezug auf das Gebot, daß im 7. Jahre der Ernteertrag nicht eingebracht werden soll — und das 50. Jahr soll geheiligt sein, Jeder soll zu seinem Eigentume zurückkehren! Wenn Ihr einander etwas verkauft, - so ist geboten — so soll dies nach Anzahl der Jahre, welche nach den: „Jobel" verflossen sind, nach Anzahl der Erntejahre geschehen; denn nur eine Anzahl Ernten können verkauft werden; der Boden darf nicht auf ewig verkauft werden. Daun lautet die Vorschrift weiter: Daß im ganzen Lande Einlösung für den Boden gestattet werden müsse! Wenn dein Bruder verarmt, und von seinem Eigentume verkauft, heißt es: so kann sein nächster Verivandter kommen und einlösen, oder er selbst, wenn er wieder zu Vermögen kommt. Kann die Einlösung nicht erfolgen, so bleibt das Verkaufte dem Käufer bis zum Jobeljahre und fällt dann an den früheren Besitzer zurück! Wir können wohl zugestehen, daß durch solche Gesetze die Bodenbesitzfrage in einer Weise geregelt ist, der alle Bemühungen unserer Generation nachstehen. Was wird nicht alles geplant und gestritten um die Besitzfrage über Grund und Boden zu klären und umzugestalten! Wir sehen in erster Reihe Flürscheim am Werke, der den Staat als Alleinbesitzer des Grund und Bodens sehen will; ihm haben sich bereits, so lau seine Bemühungen anfänglich ausgenommen worden sind, Anhänger aus allen Parteien und Gesellschaftsschichten zugesellt und dies in ziemlicher Zahl — und die Bewegung ist im Fortschreiten. Flürscheim will durch Verstaatlichung des Bodens auf anfängliche Verbilligung und schließlich auf gänzlichen Wegfall des Zinses hinarbeiten und strebt letzteres überhaupt an, um dadurch der Anhäufung der übergroßen Reichtümer in einer Hand entgegenznarbeiten! Eine andere Richtung der Bodenreform vertreten durch den Wiener Professor Hertzka, hat trotzdem von Anhängern Versuche mit großen Opfern gemacht worden sind, Schiffbruch gelitten. Zu einer Kritik dieser Bestrebungen ist hier weder der Ort, nach halte ich mich dazu berufen! Auch der Staat steht auf dem Plane mit neuen Gesetzen und Versuchen, so das Reutengüter- und Heimstätteugesetz! Diesen Gesetzen haften zu viele Sonderinteressen und politische Motive an, als daß ich sie hier besprechen möchte und der Betveis, daß sie für das allgemeine Wohl wirksam sind, ist noch zu erbringen.