Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1895)
- Date
- 1895-12-01
- Page
- Seite 269 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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269 Eigenschaften, die der Bekenner des neuen Testaments besitze, eben weil sie Angehörige dieser Lehre sind. Aus diesen Bestrebungen, weil ich beweisen will, daß sie unberechtigt in ihrem Wollen, falsch und unwahr in ihrer Begründung sind, leite ich die Berechtigung meiner heutigen Ausführungen. Wenn ich nicht so ausführlich sein kann, wie dies dieselben erfordern, wenn ich mir Selbstbeschränkung auferlege so bin ich mir Ihrer Billigung im Voraus gewiß! Ich stehe nicht auf dem Boden, den Wert des neuen Testaments herabzumindern. Vergleiche anzustellen zwischen dem alten und neuen Testamente halte ich für überflüssig, da ich deren gegenseitigen Wert nicht beurteilen, und mich nur mit den Vorschriften des elfteren beschäftigen will! Ich möchte nicht über Meinungen streiten; ich stehe auf dem Standpunkte der Abwehr und Notwehr ganz abgesehen von meiner Zugehörigkeit zum Judentume, als Mensch, der nicht in engem Confessionalismus befangen und der im deutschen Vaterlande die Begriffe Wahrheit und Gerechtigkeit nicht zur Phrase herabsinken sehen möchte. Ich mußte dies alles vorausschicken und gehe nun zur Schilderung derjenigen Gesetze über (des alten Testamentes), die ich als soziale und auf die sozialen Verhältnisse Einfluß habende bezeichnen kann, und weil ich dies für geboten halte zum Vergleiche mit den in dieser Richtung erzielten Erfolgen und desfallsigen Bestrebungen der Gegenwart, soweit es Zeit und Umstände gestatten! Ich bin nicht der Meinung Ihnen damit Neues zu bieten, allein das glaube ich, daß vielen unter uns das früher Gelernte und Gehörte nicht mehr so frisch im Gedächtnisse lebt und eine Auffrischung jedenfalls nicht schaden kann. Die zuerst in Erscheinungen tretenden „zehn Gebote" bedürfen keiner Besprechung, es kann genügen auf dieselben hinzuweifen und ich glaube wir sind berechtigt, solche als die „Grundrechte" der ganzen Gesetzgebung zu bezeichnen. Allem voran aber glaube ich, das Gebot: „liebe deinen Nächsten wie dich selbst" und das daran sich anschließende: „den Fremdling zu lieben, ihn wie den Einheimischen zu halten, ihn nicht zu bedrücken, einerlei Recht zu üben für den Fremden wie den Einheimischen" stellen zu müssen! Wir begegnen dieser Vorschrift den Fremden gleich dem Einheimischen zu halten, bei allen wesentlichen Gesetzesbestimmungen, ob Personen- oder Sachenrecht betr. und immer mit dem Hinweise „Ihr seid selbst Fremdlinge gewesen in Egypten." Ihr wisset wie dem Unterdrückten zu Mute ist! . Herr Rabbiner Hirsch in seinem Bibelkommentar — sagt hierüber: „Die völlige Gleichstellung des Fremden mit dem Einheimischen, bildet den Grundtypus des jüdischen Rechtes. Im jüdischen Rechte verlieh nicht die Heimat das Menschen-