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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1895-07-01 · Heft 7 (1.7.1895) · p. Seite 167

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 7 (1.7.1895)
Date
1895-07-01
Page
Seite 167 (sequence 23)
Language
German
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167 einander, der Kaiser bestätigte diesen Beschluß und Fluch — und hinterher gab er dem Meist den Majestät, daß dieser Fluch auf ihn keinen Bezug habe. Weil nunMeisl's Vermögen groß war und durch diesen Majestät einen noch größeren Zuwachs erwarten konnte, erbat dieser jüdische Primas schon im Jahre 1593 einen Majestät behufs Versicherung seines Vermögens. Seine Glaubensgenossen beruhigte Meist sicherlich dadurch, daß er mit seinem Vermögen zu Gunsten der Juden nicht kargte; er ward die Stütze aller Armen, erbaute eine Synagoge, woselbst er die Fahne Davids aufstellte, beschenkte den Tempel mit Gold und Silber, errichtete ein Bad, ließ die Jndenstadt pflastern, vergaß auch nicht auf die ausländischen Juden, besonders die Polens und Jerusalems; 76) vergaß aber auch nicht die katholischen Kirchen Prags (vgl. Hist. 8oc. Jesu P. 2, L. 3, p. 215 und meine Monographie über R. Mordechai Meis] in Jacob W. Pascheles Kalender 5651 p. 104 u. 105 und ibid. Anm. 5). Die Christen aber, von denen Meist den größten Nutzen zog, beruhigte es in keiner Weise; es entstanden in allen Ständen solche Widersprüche gegen die Meisl'schen Majestätserlässe, daß der Kaiser darüber besorgt die Prokuratoren um ihr Gutachten bat, was er thun sollte. Zur Kenntnis der Verhältnisse sei hier einiges aus diesem Gutachten vom Jahre 160177) mitgeteilt. Zunächst behaupten die Prokuratoren, sind die dem Meist erwiesenen Gnaden gegen die Landesgesetze. Wenn nämlich ein Christ beim Geldleihen von 100 Schock 6 Prozent nimnit, wird er für einen Bösewicht und Proskribierten gehalten und daß ein Jude dies sogar in die Register des Buchzinsenamtes sollte einschreiben dürfen, scheint den Landesbewohnern nicht ohne Schaden zu sein. Auch der Landtag vom Jahre 1575 verbietet den Kauf baren Geldes durch dazu geliehenes und nennt dies partita (partyka) und deswegen verlor Georg Vodezadsky aus Hrusov, ein sonst wohlverhaltener Mann, „Ehre, Kehle und Gut", und das gestattet man nun dem Meist! Jetzt kann auch Meisl durch eine Mittelperson zu den Landestafeln sich einschleichen und sie durch listige Eintragungen schänden — wo er früher im Gerichtssaal nicht einmal zu den Schranken treten durfte und nur bei den Thüren, und dies mit Erlaubnis, stehen mußte! Auch beabsichtigt — wie man sagt — Meist, daß für ihn bei Gericht besondere Bücher errichtet werden, wo er sein vMerbliches unchristliches, wucherisches Zerren und Aufziehen der Leute sich bestätigen lassen könne. Daß Meisl über sein Vermögen kein Testament machen könne, dieser Meist ist ja wie die anderen Juden nur ein Knecht, ja sogar Gefangener Sr. Kais. Majestät — dazu hat er keinerlei Recht, ein Testament machen 7Ö) Podiebrail, Altert, d. Prager Josefsstadt 31. 77) Chaos im Prager Archiv.

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