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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1895-07-01 · Heft 7 (1.7.1895) · p. Seite 166

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 7 (1.7.1895)
Date
1895-07-01
Page
Seite 166 (sequence 22)
Language
German
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166 mußte?") Im Jahre 1555 nahm ein Jude Namens Josef von 100 Schock 60 jährlich, so daß ein gewisser Wolf von der Kelchpartei in Prag statt 100 300 bezahlen mußte?") Im Archive der k. k. Statthalterei ist mehr als eine carta bianca auf 500 Schock, worauf thatsächlich nur 300 geliehen wurden?') Worauf der Jude, der über Gebühr Zinsen nahm, rechnete, zeigte deutlich der Jude Kaufmann im Jahre. 1555, als man ihn für die Kannegießerin Anicka, welche er wegen der nicht bezahlten Schuld einsperren ließ, bat. Man warf ihm nämlich vor, daß er von 100 30 Schock nahm und daß er die ganze Summe verlieren würde, wenn des Königs Vertreter davon erfahren würde. Der Jude entgegnete den Freunden der eingesperrten Kannegießerin: „Wenn ich auch der Summe verlustig ginge, was würde dies ihr nützen, — sie müßte ja trotzdem die Summe dem Herrn Prokurator oder dem König zahlen?") Daß die Juden gegen das Verbot auf Urkunden und Register liehen, ist selbstverständlich. Wenn dies entdeckt wurde, verfiel allerdings Urkunde, Geld und Interessen. Im Jahre 1569 geschah dies auch dem berühmten Marens Meist, daß er strafweise um 100 Schock kam?") Deshalb bemühte sich dieser Jude, daß für ihn wenigstens diese Verbote keine Geltung hatten. Da er unermeßlich reich wurde, erreichte er dies bei Kaiser Rudolf im Jahre 1592,. daß er durch einen besonderen Majestätsbescheid, der in seinenHändenwar, seine Schulden sicherstellen konnte, ja sogar durch Vermittelung einer anderen Person die Schulden sogar in die Landestafeln eintragen lassen durfte. Um dies vorher nie gesehene Recht teilweise zu entschuldigen, sagte der Kaiser in diesem Majestätserlaß, daß Marcus Meist, Mordecliai Primas und jüdischer Ältester, große kaufmännische Unternehmungen ausführt und dadurch vielen Personen dient; wenn er nungleich den anderen Inden auf einen einfachen Schuldbrief ohne Bürgen und ohne andere Vorsicht Sachen leihen wollte, mußte er große Gefahren besorgen?") Es scheint, daß die Juden selber den Vorzug Meisls schwer ertrugen, denn kurz vor diesem unerhörten Majestätserlaß machte die ganze jüdische Gemeinde mit ihren Ältesten „unter Androhung sicheren Fluches", der in sieben Artikeln festgesetzt war, das Verbot, daß mit Schuldbriefen kein Handel getrieben werde, daß sie solche weder auf den eigenen, noch auf freinden Namen annehmen sollen?") Das beschlossen sie unter- 6") Reg. d. Hauptmannschast Z. 2, I. I. Fol. LI. ,0j In der Landtafel Miscell. No. 71, Fol. 440. 71) Mitgeteilt vom Archivar Herrn Köpl. 7a) Bücher des Kammergerichts No. 13, Fol. 313. 73) Die dem Ignaz Rosendorf auf einen Schuldbrief geliehen wurden. Der Kaiser schenkte dieses Geld dem Kanzleidiener Laube. Statthalt.-Arch. Miss. 34, 56. ,4) Prager Arch. Buch No. 324, 440. Lumio 1858, I, 278. 7ä) Ebendaselbst in Buch No. 324.

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