Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 7 (1.7.1895)
- Date
- 1895-07-01
- Page
- Seite 165 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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165 Wenn aber jemand mehr als 100 Schock benötigte, solle dies ohne Wissen und Erlaubnis des Bürgermeisters und des ganzen Rates nicht geschehen; die Juden sollten nicht die Schulden in die Register der Nachbarn eintragen, sondern in die des Burggrafen oder in die Kanzlei; wenn aber ein Nachbar sich, in das Register eingetragen, sollte er zu zahlen nicht verpflichtet sein. Zins sollte der Jude nicht mehr als 2 Pfennige wöchentlich nehmen?^ In Kollin beschlossen sie im Jahre 1519, daß die Schulden in die jüdischen Bücher auf dem Schlosse eingetragen werden und Zins sollten vom Schock wöchentlich 3 Pfennige, bis der Jude ausbezahlt ist, gegeben werden?") Den Saazern erlaubte Ferdinand i. im Jahre 1532, daß die jüdischen Schulden beim Rat eingeschrieben werden, Anlehen aber nur auf Kleinode und Pfänder gemacht werden und Zins nur 2 Pfennige vonl Schock wöchentlich?") So geschah es auch anderwärts. In unterworfenen Städten verwalteten die Obrigkeiten die jüdischen Darlehen und Zinsen. Ein Beispiel aus Bunzlau vom Jahre 1507. Zunächst durften die Juden ohne behördliche Erlaubnis den Inwohnern nichts leihen; was er lieh, mußte in Gegenwart des Bürgermeisters in die Register eingeschrieben werden; mit ausländischen Personen konnten die Bunzlauer Juden nach Belieben Zinsen berechnen?") Bis dahin waren in Bunzlau in die Register nur sehr unsichere Schulden eingetragen; sicheren konnte der Jude ohne Register und ohne Pfand leihen,"") was zu einer großen Verarmung des Volkes führte. Am klügsten benahm sich die Leitmeritzer Gesamtgemeinde im Jahre 1546. Es sollte niemand unter keinerlei Vorwand irgend eine Schuld bei einem Juden machen, er wollte denn mit seiner Person dem Juden verfallen fein.67) Wie lange jedoch die Leitmeritzer den Juden nicht schuldig waren, läßt sich nicht angeben. Was die Zinsen betrifft, hielten sich die Juden gewöhnlich — wenigstens in den Registern und Einschreibungen — an die erlaubten Perzente,"") aber abseits liehen sie inanchmal auf einen geradezu schrecklichen Zinsfuß. So verklagte z. B. im Jahre 1532 Kristina Bereinka die Prager Juden Lazar, Jsak und Pinkas beim Hauptmannsgericht wegen einiger falschen Zeugen und dabei kam zutage, daß sie ihnen für 1 Schock Schulden 25 Schock zahlen **) Bücher im Prager Archiv 994, 36, 2. 8S) Kuttenberger Archiv Bl. No. 197. “‘) Statthalt.-Arch. cop. No. ö, S. 222. #6) Jungbunzlauer Buch No. A 10, Fol. 13. “* *) Jungbunzlauer Buch No. 1, Fol. 26. *7) „Die Erlaubnis der Gemeinde", Handschrift im Museum, No. 3 E, Fol. 5. ,8) Bücher des Prager Archiv 1048, 178. Manchmal nahmen sie 1 Pfennig oder auch weniger. So z. B. lieh im Jahre 1566 ein Jude auf eine Schnalle 150 Thaler und nahm 2 Pfennige Wucher.