Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1895-07-01 · Heft 7 (1.7.1895) · p. Seite 163

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 7 (1.7.1895)
Date
1895-07-01
Page
Seite 163 (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2969669-2969809-2969817--4520-2973785
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

163 Das führte die Juden dazu, daß sie die Stunden nicht abwarteten, weit in die Dörfer liefen und alles mögliche vor wegkauften. Dagegen gab es allerdings Gesetze und Strafen. Umsoweniger war es dem Juden gestattet, mit seinen Buden am Marktplatze neben den christlichen Händlern zu stehen. Die Nimburger waren nicht die einzigen, als sie im Jahre 1556 dem königlichen Hauptmann schrieben:52) „Wir teilen mit, daß wir den Juden Märkte und Verkäufe, wie ihnen dies von jeher verboten war, und die Juden in unserer Stadt auch nicht ausübten, nicht'gestatten." Nirgends wurde der Jude als Handelsmann zum Markte zugelassen. Zll den Freimärkten (Jahrmärkten) in Saaz, Laun und Leitmeritz wurden sie erst im Jahre 1584 durch Rudolfs Patent zugelassen?''') Erst von diesem Kaiser verschafften sich die Juden, weil sie dessen Räten viel zahlten, Patente für den Handel mit haarigen Sachen oder Rauchwaren (Pelz) und die Befreiung ihrer Personen und Pferde vom Zoll im Jahre 1595—1599. Die uralte Beschränkung der Juden im Handel führte sie dazu, daß sie im geheimen abseits Groß- und Kleingeschäfte im ungeahnten Maße und ohne Kontrolle besaßen. In ihren Häusern und Verstecken konnte man alles kaufen. Für seltene Sachen hatten sie weitreichende Verbindungen mit dem Auslande, unb inländische Erzeugnisse kauften und verkauften sie in erlaubter Weise. Deswegen häuften sich stets die Klagen. Die Prager schreiben im Jahre 1622, daß die Juden sich auf viele Tausende vermehrten, allen Handel, Gewerbe und Handwerk besetzen, die armen armen Kaufleute und Handwerker zur Armut und Rot führen, wie man dies tagtäglich sehen kann, bei der Fleischhauerordnung, daß die Juden, wo immer nur Fleisch zu haben ist, es anpacken, überkaufen und vom Schweiß und Blut der armen Leute sich nähren?^) Was den Wucher betrifft, so waren die Juden von jeher privilegierte Wucherer und zwar aus dem Grunde, weil den Christen der Wucher als sündhaft und unchristliche Sache verboten war. Den Alten galt der Wucher für einen Mord;r“* * * * 5) der Wucherer ist ein Mörder, sagt Veleslavin, er ist ärger als ein Dieb?") — Gut, sagt Rokycana57) in seiner Predigt, daß der Wucher wider- 62) Nimburger Kopial aus dem Jahre 1556, F, 1. s3) Prager Archiv, No. 326, 242 und im Miicellan. III, Prager Archiv. “) Böhmische Bücher 326, 179—182. 63) Janssen, Gesch. d. deutschen Volkes I, 424. 6“) Veleslavin, Politia IV, 605. Derselbe sagt in seinem Werke „Hospoilar“ v. 1.1587 S, 88: „Der Wucher ist wie eineZiege, die einen Block Salz so lange ablecken kann, bis nichts übrig bleibt." Rokycana, Postille 228.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.