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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1895-06-01 · Heft 6 (1.6.1895) · p. Seite 133

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 6 (1.6.1895)
Date
1895-06-01
Page
Seite 133 (sequence 13)
Language
German
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133 immer so; im Anfänge des Mittelalters war der Jude fast der einzige Handelsmann zwischen dem gebildeten Süden und dem ungebildeten Norden, und deshalb that ihm niemand was zu Leide; sobald sich aber der inländische Handel entwickelte, wurde der Jude beschwerlich und widrig und man fing an ihn zu verfolgen?") Im Verlaufe der Zeit wurde ihr Handel in den Städten so beschränkt, daß sie nur das verkaufen durften, womit die christlichen Nachbarn keine Geschäfte machten — überdies aber durften sie alle alten Sachen ankaufen. Wie ihr Handel war, erhellt aus einer Anordnung, welche die Gesamtgemeinde Prag im Jahre 1515 erließ: „Juden sollen in die Märkte der Christen nicht gehen, auf Wagen nicht kriechen, vor die Thore nicht gehen unter Androhung einer Strafe." Neues Tuch, neue Pelze, Äxte, Rappiere, Säbel, neue Degen, neue Geldbeutel, Taschen, sollten die Inden weder verkaufen noch verfertigen; wer sie dabei ertappt — welches Handwerk immer — gehört die eine Hälfte dem Handwerk und die andere den Herren (Consulen). Alte Pelze, Tuch, Pelzrvcke, sollen sie weder in den Gassen noch in den Häusern tragen, sondern nur am Markttage, wo es ausgesetzt ist, am Tandelmarkt, auf den Händen tragend, ohne Gestell — an den übrigen Tagen jedoch sollen sie nur zu Hause verkaufen. In die Geschäfte der Krämer sollen sie nicht gehen. lFortjetznng folgt.) Das Wochenfest. Gedicht von Landrabbiner Dr. Julius Landsberger s. A. Blitze zucken, Donner hallen, Flammen lodern hoch empor; Mächtige Posaunen schallen, Stnrmesbrausen hört das Ohr. Dicht von Rauchgewölk umhüllt, _ __ Steht der Horeb gluterfüllt. .50) Ausführlich hierüber Stobbe: Die Juden in Deutschland, 120—242 u. f. w. Loseber, Nat. lek. III, 184 sagt: Als die volkswirthschaftliche Unentbehrlichkeit der Jude» aufhörte und ein nationaler Handelsstand aufzublühen begann, da begannen auch die Judenverfolgungen gegen den Willen der Kirche, aber vorzugsweise von kaufmännischer Eifersucht geschürt. Das erste Gemetzel der Juden in Deutschland und in Böhmen kam im Jahre 1090 vor. Janssen, Gesch. d. Deutsch. Bd. I, 515 erklärt die Verfolgung der Inden „als Kreditkrisen barbarischer Art." Es handelte sich angeblich bei solchen socialen Revolutionen am häusigsten nur um die Vernichtung der Schuldscheine und der Gläubiger

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