Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1895-06-01 · Heft 6 (1.6.1895) · p. Seite 132

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 6 (1.6.1895)
Date
1895-06-01
Page
Seite 132 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2969669-2969809-2969816--4488-2973752
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Wir wissen es von der Jüdin Susanne, die im Jahre 1508 die Prager Ältesten beschuldigte, dieselben hätten sie um ihr Haus, das sie ihnen anvertraut hatte, betrogen.") Allerdings am praktischsten zeigte sich die Centralinstitution der älteren Prager Juden, wenn auf irgend einen wo immer wohnenden Juden ein Unglück hereinbrach, sei es, daß die Christen ihm etwas zu Leide thaten, oder ein auswärtiges Stadtamt irgendwie verfolgte; immer flüchtete jeder Jude unter den Schutz der Prager Ältesten und diese brachten schon etwas auf der Prager Burg zu Stande?") Von den auswärtigen Juden haben nur die Koliner, weil ihrer am meisten daselbst waren, eine Gemeinde mit Ältesten gehabt, doch wurden daselbst nur drei von dem Stadtrat bestätigt und diese hatten nur in kleinen, jüdischen Angelegenheiten das Recht, ein Urteil zu fällen.") Im Übrigen waren sie den Prager Juden unterworfen. Die Beschäftigung der Juden war Handel und Wucher. Man findet zwar oft unter den Juden Ärzte") und unter den Ärmeren Musikanten,") dasändert jedoch nichts an der Regel, daß der Jude nur Krämer oder Wucherer war. Auch der jüdische Arzt brachte den größten Teil seiner Zeit mit Handel besonders mit Pferdehandel zu. Sie nährten sich also hauptsächlich von dem, wozu sie stets die natürlichste Anlage hatten und wovon sie durften. Man darf allerdings dem Juden nicht den Vorwurf machen, daß sie körperliche Arbeit scheuten, man ließ sie ja nicht zu derselben zu; von allen Handwerken waren sie ausgeschlossen; nur die Fleischerei war ihnen wegen religiöser Gebräuche gestattet,") trotzdem jedoch von den christlichen Fleischern in jeder Weise erschwert. Im fünfzehnten Jahrhundert gestattete mau ihnen zwar ein Handwerk anszuüben, aber nur in kleinem Maße; jedoch nur von und für Juden; im sechzehnten Jahrhundert hörte auch diese Erlaubnis auf und der Jude tvurde ganz von dem Handwerke verstoßen und blieb ihm daher nur der Handel unb Wucher. Aber selbst im Handel waren sie sehr beschränkt. Es war zwar nicht ") Pr. Arch. Buch Ro. 1120 A, 5. 4S) Ein Beispiel zeigt die Chronik der Stadt Rakonitz aus dein Jahre 1505. Der städtische Chronikschreiber hat sich angeiuerkt: Die Juden, gegen welche die Verbrecher belastend ausgesagt haben, daß sie ihnen Geld gegeben, um Böhmen ausznplündern, wurden von den Prager Juden mit Erlaubnis Sr. Kaiser!. Majestät für tausend Schock ausgelöst. Dann baten sie Sr. Majestät den Beweis der Unschuld Vorbringen zu dürfen und zwar in Prag, nicht aber in Rakonitz, wo die Ratsherren sie gewiß aus der Welt geschafft haben würden. Hs. bei Dr. Tischer. “) Vavra, Lolin I, 153. 47) Ebenso in Deutschland. Geugler-Stadtrechtsaltert. 107. Als Augenärzte kamen sie znmeist vor. 4°) Kammergerichts-Buchlit.Ot, Fol. B 17, im Jahre 1533. In Slavatois Hause zahlte man nach dem Mittagsmahl den Juden für die Musik zehn bis zwölf Butzen. 4°) In Kolin durften nicht mehr als vier Fleischer sein, in anderen Städten blos zwei — nur in Prag war eine größere Anzahl gestattet. Im Jahre 1537 kostete eine solche erbliche Kramstelle vierzig Schock böhmische Groschen. Lib. antiqu. seseund 9io. 50, Fol. 18 bei den Landtafeln.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.