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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1895-06-01 · Heft 6 (1.6.1895) · p. Seite 130

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 6 (1.6.1895)
Date
1895-06-01
Page
Seite 130 (sequence 10)
Language
German
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180 — Steuern zugezogen wurden, verteilten die Prager Ältesten diese Steuer auf alle Juden; wenn verordnet wurde, daß die Juden eine außerordentliche Steuer oder eine Anleihe unter sich sammeln — und dies geschah öfters — da sammelten die Prager Ältesten in allen Städten von den Juden Beiträge unters Wehklagen und Drohungen?-') Außer diesen verschiedenen und großen Zahlungen an die Kammer und an das Land, zahlten die Juden in den Städten, wo sie ansäßig waren, der Stadt eine Steuer für Schutz und das Haus. In Jungbunzlau z. B. zahlten die Juden jährlich fünfzig Meißner Schock an Schutzgeld.39) . Die Prager Juden kamen im Jahre 1589 darüber überein, aus einigen Häusern, die aus dem jüdischen Distrikte heraustraten, zu drei Schock zu zahlen,3^) im Jahre 1599 verwandelten sie es in eine Summe von hundert Meißner Schock.33) Aus anderen Häusern trugen die Inden alle Leiden (Lasten) mit der Stadt, sie zahlten auch auf christliche Schüler, Kirchen, auf den Nachtwächter, auf die Richterknechte (bis zum Jahre 159739) und mußten überhaupt zu allen städtischen Sammlungen beitragen. Beim Sammeln zu diesem oder jenem Zwecke hatten die Prager Ältesten sehr oft große Schwierigkeiten mit ihren Glaubensgenossen. Im Jahre 1503 z. Bsanimelte sich die ganze jüdische Gemeinde im Prager Rathause mit einer Streitsache an. „Einige wollten, daß ein jeder selbst schwöre, was er zur Sammlung beifügen kann. Einige wollten nicht schwören, sondern wollten es so haben, wie es früher war, daß vier würdige Personen aus der Gemeinde einsammelten und diese allein schwuren, daß sie jedem recht thun werden nach ihrem Befund und nach eines jeden Möglichkeit und Gewerbe." Die Altstädter Ratsherren glichen diesmal die Juden derart aus, daß, „wer nicht schwören wolle, der soll dazu nicht gezwungen werden; die jüdischen Ältesten sollen aus der Gemeinde vier Juden zu sich berufen und diese sollen mit den Ältesten nach ihren Eiden einem jeden, der nicht schwören will, nach Möglichkeit auferlegen." Im Jahre 1508 zürnten die Ältesten über ihre Glaubensgenossen wegen Widersetzung in Steuerangelegenheiten und sammelten nichts. Die Prager Ratsherren 35j K. P. Statth.-Archiv Miß. No. 84, 333. Im Jahre 1572 wird allen Juden des Königreiches geboten, daß sie die vom Landtage bewilligte Steuer nach den Köpfen der Prager jüdischen Ältesten zahlen. Lalonsob jagt in seinem „8tatnt pravo" 292, die Kammer und der König hätten den Juden unwillkürlich Steuern auferlegt; dann vom Jahre 1567 seien die Juden zur vom Landtage vorgeschlagenen Steuer zugezogen worden. Die Judenstener betrug im Jahre 1618 in Summa achtzehntausend Thaler. 33s Jnngbunzlauer Buch lit. D. In den Rechnungen vom Jahre 1596 heißt es, daß sie wöchentlich einen Meißner Schock zahlten. 37) Lib. Jud. aloium albus in den Landstafeln Fol. 180. 38) Pr. Arch. Buch No. 326, 63. 3°) Jbid. Fol. 51. 40) Lib. sollten, im Pr. Arch. No. 1128, Fol. A, 2.

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