Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 6 (1.6.1895)
- Date
- 1895-06-01
- Page
- Seite 129 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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tu guter Ordnung stehet, nicht aber zur Last lmd zum Leiden der Christen."^) Es hing mit dem verächtlichen Stande der jüd. Bevölkerung zusammen, daß die Zeugenschaft eines Christen gegen den Juden immerhin genügte, die Zeugenschaft des Juden immer verdächtigt worden und mit schrecklichen Eiden bekräftigt, ja zuweilen, wenn nebst dem Juden kein christlicher Zeuge war, war des Juden Zeugenschaft ungiltig?') Dem Juden wurde oft ein „doppelter oder größerer" Eid nach Justinian auferlegt. In Böhmen wurde derselbe ihnen zuerst i. 1.1324 zur Zeit der Regierung König Johanns auferlegt, „weil sie das böhmische Volk betrogen hatten, besonders in Prag, durch falsche Zeugen und falsche, ja auch betrügerische Schwüre."^) Neben dem schweren Eide war auch der gewöhnliche leichtere Eid. In Leitmeritz z. B. schwuren die Juden noch im I. 1516 sehr einfach, indem sie sagten: „Ich nehme es auf nieinen Glauben und auf die zehn Gebote und unter der Verdammung der Seele. "29) Von jüd. Eiden ist auf Stadtämtern eine Menge eingetragen.9") Beim „doppelten Eide" stand der Jude in einem langen Hemde, barfuß,9') auf einer neu abgezogenen Schweinehaut und schwur auf die zehn Gebote, Schwefel und Pech auf sich rufend, wie es auf Sodom fiel, und andere verschiedene Flüche; ein zweiter Jude, der neben dem Schwörenden stand, sollte hernach sagen: „So du den Eid gethan, helfe dir der, der Himmel und Erde erschaffen, so aber falsch, gebe dir Gott statt Segen den Fluch," und jetzt lud er auf sein Haupt ebenso schreckliche Flüche, Aussatz, Schwefel und Pech, wie der erste Jude geschworen hatte?2) Aber auch der leichte Eid, den man im sechzehnten Jahrhunderte gewöhnlich gebrauchte, war von Flüchen voll. Diesen legten sie in der jüdischen Schule am Altäre mit bedecktem Haupte, die rechte Hand auf den zehn Geboten, die linke am Herzen haltend, ab?9) Zu den jüdischen Eiden werden wir noch im Buche, das von den städtischen Büchern handelt, zurückkehren müssen. Das Ältesten-Collegium der Prager Juden trug nicht nur für das Gerichtswesen der Prager-, sowie der Provinz-Juden, sondern auch für die politische und religiöse Verwaltung, besonders aber in der Steuerangelegenheit Sorge. Die von der ganzen Judenschaft zufließende Steuer der königlichen Kammer sammelten die Prager Ältesten?') Als die Juden dann auch zu den vom Landtage bewilligten 2ii) Prager Archiv Buch Nr. 386, 86. 27) Jbid. Bach Nr. 324, 500, Rechtsurknnde M. B. 61, Abth. 10. 28) Mart. Carchesing, Judenpeitsche, 212. Hajek, Chronik, 296. 2tt) Leitmeritzer Handschr. im Mas. 3ÜJ Der älteste mag der sein, der in den Prager Rechten eingetragen ist, im Manuskript der Univers.-Bibl. 17 0. 22, 90. 31) In Paprocky „Born Ursprünge der Städte" ans Bild S. 21. M) Rechts-Manuskr. aus Polna Fol. Nr. 189, 190. 33) Bild im Pr. Arch. Buch 324, 478. 34) Unter Ferdinand I. zahlten sie dreihundert Schock Groschen jährlich. ByiuQka, Hist. Sbomik, hist. I, 272.