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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1895-05-01 · Heft 5 (1.5.1895) · p. Seite 106

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 5 (1.5.1895)
Date
1895-05-01
Page
Seite 106 (sequence 10)
Language
German
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106 schon alt und bittet um Entlassung, sie hätten sich einen andern Rabbi Efroim e) mit Namen dazu erwählt, der ut der Gemeinde in keiner Verwandtschaft steht und so bei dem Gerichte eine dessen würdige Person und ohne Verdacht sein es möge ihn daher der Kaiser bestätigen?") Der jüdische Richter mußte ein Gelehrter, ein Rabbi sein, weil das Recht in der jüd. Gemeinde nach den rabbinischen Büchern gesprochen und beschlossen wurde. Das jüd. Gericht wurde in der Synagoge abgehalten, welche dadurch zum Friedensort, wie bei den Christen das Rathaus — ward. Eine härtere Strafe wurde demjenigen zu Teil, der in derselben den Frieden gestört hatte. Der jüdische Richterstuhl zu dem sich die Ältesten mit dem Richter am Sonntag versammelten, stand das Recht zu, Streitigkeiten nur unter den Juden selbst zu schlichten; dem Christen stand freilich auch frei, in Streitsachen den Juden bei seinen jüdischen Richtern anzuklagen, aber der Christ konnte hier nicht angeklagt werden und den Juden mußte er hier nicht anklagen"") dazu war der Richterstuhl der Altstädter Ratsherren hier. (Fortsetzung folgt.) Mm 4« War«. Eine Peßachbetrachtung von einem Conservativen. Es ist Purim heute, und da kommt gewöhnlich der Mazzothagent in mein Haus, um sich meinen Bedarf zu notieren. Was Wunder, daß da meine Gedanken dem Peßachfeste sich zuwenden und ich heute schon an dieses Fest denke und damit zugleich an ein Begegnis, das ich vor einiger Zeit in Ludwigshafen hatte. Ich ging so gemächlich der Rheinbrücke zu, da sah ich auf einmal eine Schaar Schwarzröcke, jüdische Schwarzröcke, die sich lebhaft unterhielten. Einzelne der Herren, die ich schon bei irgend einem Anlasse gesehen, erkannte ich, und ging meine Vermutung dahin, daß die Herren wohl irgendwo eine Rabbinerversammlung abhalten wollten oder abgehalten hätten. Es wunderte mich nur, daß die Herren .gerade die ungünstigste Jahreszeit zu einer solchen Zusammenkunft gewählt haben sollten. Neugierig, wie ich nun einmal bin, fragte ich in Mannheim im Caf6 Portugal einen Geschäftsfreund, ob er wohl wisse, was die vielen Rabbiner in e) Bgl. M. Grünwald's Monografie über Salomo Efraim aus Luntschitz, Frankfurt a. M. 1892. -») Arch. d. k. k. Statth. Miss. 108. 97. -°) Prag. Archiv, Buch Nr. 236, 243. Im Jahre 1589 wurde auf der Altstadt beschlossen: „Daß die Christen wenn sie mit einem Juden streiten, zu den Richtern der jüd. Gemeinde zu flüchten verpflichtet wären, davon ist nichts bekannt. Buch Nr. 324, 170. Im Buche Nr. 1138 sol. 298 befindet sich ein ähnliches Urteil aus der Altstadt im I. 1591, in welchem es heißt: „Bei der jüdischen Gemeinde besteht kein ordentliches Privilegium und Recht, wonnach die Christen gegen die Juden sich zu richten verpflichtet wären, und wenn jemand vor dem jüd. Richter aus einen Juden zu klagen anfinge, nichts destoweniger kann er, davon ablassend, zum Gerichte in den Prager Städten damit vortreten."

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