Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1895)
- Date
- 1895-05-01
- Page
- Seite 104 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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104 Ferdinand I. duldete nicht gerne die Herrschaftsjuden, da ihm durch dieselben Einkünfte abgingen. Als i. I. 1532 die Saazer sich beklagten, daß „in kurzer Zeit viele Nachbarn um ihre Güter gebracht wurden durch die Juden", entschied der König, daß die Juden, welche andere Herren haben als Uns „den König", sich (bis zum hl. Wenzel verkaufen und diejenigen, welche in die Gemeinde ausgenommen wurden und unsere Unterthanen sind, daß sie bleiben"?) Die königlichen Juden konnten also weiter wuchern, die Herrschaftsjuden mußten zu ihren Herren ziehen. Derselbe König befragte i. I. 1557 die mährischen Stände, „warum sie die jüdische Brut unter sich dulden und das unchristliche Gewerbe ihnen zu betreiben erlauben?"^. Und auf den König schoben wieder die Stände i. I. 1547, daß das jüdische Volk die Freiheit unter den königlichen Geleiten genießet, welche Geleite einen guten Zoll eintragen, so daß dieses Volk in größerer und besserer Verpflegung gehalten wird, als alle anderen Bewohner des Königreiches Böhmen, denn so oft der König wegfährt, geschieht eine besondere Verordnung, daß die Hand über sie gehalten werde und ihnen niemand ein Unrecht zufüge?) Die Juden erkauften sich mit Geld Wohnung und Schutz in den herrschaftlichen und königlichen Städten. „Die Juden sollten unter Christen nicht geduldet werden" — meint Veleslavin,10) „aber da ich sehe, daß die Welt in Geiz versunken ist und daß Ermahnungen gelehrter und berühmter Männer nichts bewirken können, versuche ich nicht viel von ihnen zu schreiben, damit ich nicht umsonst Arbeit vergeude" — Aber wehe dem Juden, der hier, nur blos als Gast geduldet, sich als gleich dem Bürger stellte! Im Jahre 1534 sagte der Jude 8tL8tn^ Munka einem Neustädter Bürger, „daß er so gut als er sei". Dafür wurde er so lange gefangen gehalten und in der Begründung ihres Urteils sagten die Neustädter Ratsherrn: „Er bekennt, daß er in seinem Stande so gut sei als er — der jüdische Stand ist in diesem Königreiche kein Stand, weil die Juden ein verächtliches und verworfenes Volk sind und als Bürger nicht betrachtet werden können und weil Stästny Munka solche Sachen auf sich verwegen bezog, wird er in Strafe und Buße genommen und falls ein Jude sagen würde, er sei ein Bürger, der soll aus der Stadt ausgewiesen und von einem bösen Menschen (Scharfrichter oder Stadtknecht,) herausgeführt werden, so daß sich die Juden auf ewige Zeiten darauf nicht berufen, da sie ein hergelaufenes Volk sind." u) ’) Cop. d. k. k. Statthalterei-Archives Nr. 5. p. 222. 8) Statth. Archiv Miß. Nr. 60, 215. °) Bauzner Handschrift Politika fol. 484. w) Veleslavin Politia IV 535. n) Prager Archiv Buch Nr. 324. 83, sowie auch im Buche Nr. 1130 fol. 169. Jakob Tikarz Vratu war bei diesem Urteile Bürgermeister.