Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1895)
- Date
- 1895-05-01
- Page
- Seite 103 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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103 über sie. Im Jahre 1490 verordnet die Kammer nach Budweis, daß denjenigen, der die Juden hindern wird, es das Leben gelte?) Die Juden wurden auch zuweilen den Herren sowie auch einzelnen Städten — freilich nicht umsonst — in Schutz empfohlen. Dem Udalrich von Janowitz empfahl sich der Jude Baroch e) in das Städtchen Janowitz i. I. 1466 um die Jahresgebühr von zwei Schock. Dabei versprach der Herr dem Juden, er werde ihn nicht zum Anlehen zwingen, er werde ihn fortlassen, wenn er wegziehen wollte und falls ihm die Schuldner nicht bezahlen wollten, daß er sie als guter Christ zwingen werde. —2) Daß die Herrschaften einander um diese Schutzgelder beneideten, das bekannte treu im Jahre 1514 Zdenek Leo, indem er sagte: „Die Juden sind des Königs Unterthanen und Tributpflichtige und auch einige von uns und weil von den Juden einige hundert Tribut sind, kann es nicht angenehni sein, wenn einer den andern darum unrechtmäßig bringen wollte?) Es gibt Beweise, daß die Herrschaft in ihren Städtchen die Juden schützte gegen andere Herren, welche sich zu ihnen zogen oder ihnen Unrecht thaten, aber sie beschützten dieselben nur zu ihrem pecuniären Vorteil. Es mußte z. B. i. I. 1509 Johann aus Räskovic an Nikolaus Tr<jka aus Leipa 10 Schock dafür zahlen, weil er ihm seinen Juden in Mestec4) schlug; — dann wollte Zdenek Leo aus Rosenthal von den Brüdern Fremut 2000 Schock bohm. Groschen, weil sie ihm in Saaz seinen „erblichen" Juden^) fingen und abführten. Und die Leitnieritzer lassen den Podwinsky in Pistän, da sie wissen, daß sie von ihm das Geld dafür, daß er den Stadtjuden Eli schlug, nicht erlangen werden, sagen, daß er, bis er in die Stadt komme, auch geschlagen werden wird?d) a) Ist natürlich eine Hyperbel; jedoch steht die Thatsache, daß die Juden zum mindesten gleichzeitig mit den ältesten Bewohnern Böhmens böhmijchen Boden betreten und als vollkommen gleichberechtigt daselbst gelebt haben, sest. Vgl. Dornek's „Dßjepis mrsta Prahy I u. M. Grünwäld's Geschichte der Juden in Böhmen pag. 7. b) Dies gilt erst von den Kreuzzügen angesangen. Kein Geringerer als der verewigte Direktor des k. k. Haus- und Hof-Archivs in Wien, Herr Dr. Kallenbeck sagt: Am einfachsten und dem historischen sowohl als juridischen Geiste des Mittelalters hat das damalige Verhältnis der Juden zmn Reich und Kaiser Lynnäus zu seinen Erklärungen zur goldenen Bulle festgestellt. Als Kammerknechte, eine Benennung, die niehr ein Anit als ein Servitut bezeichnet, haben sie die Geldzuschüsse des Kaisers zu besorgen und Gold und Silber in die kais. Münze zu liefern. (Wertheimer die Juden in Oesterreich I. Band p. 30). 1 j Archiv musejni, Listiny Bud?joviek6. c) Richtiger . „Baruch"-Gesegnet - dem lat. Benediötus; über die jüdischen Namen vgl. Zunz Ges. Sch. II. piff. Die Namen der Juden. a) Böhm. Archiv VII. 067. *) Jbid 48. *) Reg. t'enia hejtm. v ums. fol. 202 sig. 24 A. 6). 5) Kammer- Ger.-Buch No. 2. I. I. kok. 0. 3. ") Leitmeritzer Handschrift im Museum. il) Daher die bekannte Redensart: „Haust du meinen Juden, hau ich deinen Juden".