Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 3 (1.3.1895)
- Date
- 1895-03-01
- Page
- Seite 71 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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— 71 zu fasten. In den meisten Gemeinden war der Lehrer steuerfrei. Interessant ist, daß es schon damals jüdische Fechtmeister gegeben hat, bei welchen auch wieder Juden im Fechten Unterricht nahmen. R. Meir stellt die Fechtmeister rechtlich den anderen Lehrern gleich. R. Meir ist für die möglichst religiöse Gleichstellung der Frauen. Er gestattet den Frauen, zu schlachten. Schade, daß man ihnen in unserer Zeit dieses mit der Küche zusammenhängende Geschäft nicht überlassen kann. In einer Gemeinde, wo es nur Israeliten gab, die angeblich von Priestern abstammten, sollte man nach dem Priester Frauen zur Thora aufrufen. Auch eine Reform, die heute auf mächtigen Widerstand stoßen würde. R. Meir wunderte nach Palästina ans und wurde in einer im lombardischen Gebirge gelegenen Stadt, wo er verweilte, um sämtliche Reisegefährten abzuwarten, dllrch den Grafen Meinhard von Görz gefangen genommen. Es war am 4. Tamus 5046 28. Juni 1286, als R. Meir in Haft genommen und an König Rudolf ausgeliefert wurde, der ihn in's Gefängnis bringen ließ. Es fanden damals viele Answanderungen von Juden nach Syrien statt, wo sich unter der Herrschaft des mongolischen Grosschans Argun und eines jüdischen Ministers Saad-Addaula die Verhältnisse der Juden besonders günstig gestaltet hatten. Die Regierung erlitt durch die Auswanderung so wertvoller Kammerknechte große Einbuße und da man in R. Meir den geistigen Führer dieser Bewegung erblickte, wurde er in Haft genommen um derselben Einhalt zu thun und ihr wirksam entgegen zu arbeiten. R. Meir wurde als Geisel zur Verhütung weiterer Massenauswanderung gefangen genommen oder zum Schadenersatz für bereits stattgefundene Emigration, »veil man wußte, daß die Juden für die Auslösung Meirs eine besonders große Summe der Hofkammer zuführen würden. R. Meir wollte aber grundsätzlich nicht losgekauft werden, weil er mit Recht befürchten mußte, in der Verhaftung von Rabbinern neue Erpressungsobjekte zu bieten. Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß er verleumdet wurde, zu den Anhängern des 1283—1285 in Neuß aufgetretenen falschen Kaisers Friedrich zu gehören und so den Sturz Rudolfs mit gefördert zu haben. Auch ist zu beachten, daß ein Sohn R. Meirs während seiner Amtsperiode in Mainz verhaftet wurde, der heimlich entkam; als Ort der Haft R. Meirs wurde Wasserburg genannt. Doch kann die Haft daselbst nur von kurzer Dauer gewesen sein. Oefter wird der in der jüdischen Literatur genannte „Thurni von Ensisheim" als Haftort genannt. Die Haft kann 114 Jahre gedauert haben. Die Zeitgenossen schreiben: Mit dem Einzug R. Meirs in die Pforten des Gefängnisses war es finster in den Räumen des Lehrhauses geworden und alles strömte hin nach Wasserburg und Ensisheim. R. Meir lernte und lehrte in der Haft mit demselben bewundernswerten Fleiße und derselben beharrlichen Unverdrossenheit wie früher, denn seine Haft war eine milde. Er durfte Besuche empfangen, Funktionen vornehmen und Jünger unterrichten, nur den