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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1893-04-01 · Heft 4 (1.4.1893) · p. Seite 90

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 4 (1.4.1893)
Date
1893-04-01
Page
Seite 90 (sequence 18)
Language
German
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90 sein schönstes Ziel i» der Erforschung und Verbreitung jüdischer Wissenschaft finden. Weiß er doch, daß er damit der Symphatieen aller Freunde des Wissens, der Wahrheit und der Aufklärung, sowie der durch sie angebahnten allgemeinen Menschenliebe sicher ist. S. Wonatsschau Mehr als zweihundert Rabbiner aus allen Teilen Deutschlands haben folgende Erklärung erlassen: „Im Vertrauen auf den Beistand Gottes erklären wir, die Unterzeichneten Rabbiner jüdischer Gemeinden Deutschlands, zur Steuer der Wahrheit gegenüber falschen Vorstellungen, die über das Schrifttum und die Sittenlehre des Judentums verbreitet werden, was folgt: Die heilige Schrift, welche Gemeingut der ganzen gesitteten Welt geworden ist, bildet die Grundlage für die Lehre des Judentums. Außer der heiligen Schrift, welche die „schriftliche Lehre" heißt, besitzt das Judentum noch eine Religionsquelle, den Talmud, der, weil er ursprünglich nicht niedergeschrieben wurde, die „mündliche Lehre", genannt wird. Eine andere religionsgesetzliche mündliche Lehre giebt es für das Judentum nicht. Der Talmud baut seinen Lehrinhalt auf Grund des biblischen Wortes auf und giebt Allem Raum, was den nienschlichen Geist und das menschliche Geniüth beschäftigt. Neben dem Religionsgesetze und der Ethik, welche seine beiden Hauptgebiete sind, haben in ihm Fragen der Weltweisheit, der Naturkunde, der Medizin, der Geschichte, sowie Erzählungen, Gleichnisse, Sentenzen und Aehnliches Aufnahme gefunden. Seiner Form nach ist der Talmud mit der Aufzeichnung der Verhandlungen einer gesetzgebenden Körperschaft, in welcher eine Vorlage mit ihren Motiven zur Discussion steht, insofern zu vergleichen, als er die von mehr als 2000 namhaft gemachten Gesetzeslehrern während vieler Jahrhunderte in den Lehrhäusern gepflogenen Verhandlungen ausgezeichnet, die verschiedenen, oft widerstreitenden Meinungen neben einander stellt, jede Ansicht, die zu Worte kam, jede Auffassung, die geäußert wurde in der ganzen Lebendigkeit der Discussion wiedergab, und zwar ohne dabei immer zu einer endgiltigen Entscheidung zu gelangen. Der Talmud enthält somit überaus zahlreiche Aussprüche, welche als die Meinungen Einzelner niemals eine bindende Kraft erlangt haben. Seiner ganzen Anlage nach ist daher der Talmud als die Quellenschrift für die Auffassung des biblischen Wortes und für die Kenntnis, die Geschichte und die Begründung des überlieferten Religionsgesetzes zu betrachten. Als eine solche Quellenschrift ist der Talmud zu allen Zeiten von den jüdischen Forschern behandelt worden. Die Sittenlehre des Talmuds beruht auf der Bibel und erblickt in folgenden Aussprüchen der heiligen Schrift: „Im Ebenbilde Gottes hat er den Menschen geschaffen" (Genesis 1,27) „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst" (Levitieus 19,18) „Liebe den Fremdling" — „Liebe ihn wie Dich selbst" (Deuteron. 10,19 — Levitieus 19,34) das Gebot der allgemeinsten, auf alle Menschen, Juden und Nichtjuden, sich erstreckenden Nächstenliebe. Jni Geiste des Prophetemvortes, das dem im Babylon weilenden Israel zugerufeu wurde: „Fördert das Wohl der Stadt, in die Ich Euch geführt habe, und betet für sie zu Gott, denn in ihrem Wohle wird Euch wohl sein" (Jerem. 29,7) wird im Talmud der Grundsatz aufgestellt und von allen Gesetzeslehrern einmütig zum Gesetz erhoben: „Das Staatsgesetz hat im staatsbürgerlichen Leben verbindliche Kraft" (Talmud babli, Baba bathra 541>, 55 a u. a. O.). Es ist

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