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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1893-04-01 · Heft 4 (1.4.1893) · p. Seite 91

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 4 (1.4.1893)
Date
1893-04-01
Page
Seite 91 (sequence 19)
Language
German
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91 demgemäß religionsgesetzliche Pflicht, mit der Treue gegen die Religion Gehorsam gegen die Gesetze des Staates zu verbinden. Die später aus dem Talmud und der nachtalmudischen Litteratur entstandenen Auszüge, wie Jad Hachasaka des R. Moses ben Maimo», Schulchan- Aruch des R. Joseph Karo und andere Zusammenstellungen haben niemals für sich allein, sondern stets nur dann als maßgebend für die Entscheidung gegolten, wenn sie durch das Zurückgehen auf die Quellen, ihre Bestätigung erhalten. Die Bezeichnung „Akum“ bedeutet „Anbeter der Sterne und Sternbilder" und ist selbstverständlich nicht auf die Bekenner der monotheistischen Religionen anzuwenden. Vereinzelte gegen „Akum“ gerichtete Aussprüche in Talmud, Schulchan-Aruch und anderen Schriften sind als der Ausfluß einer durch die Zeitverhältnisse hervorgerufenen Stimmung und als Akte der Notwehr zu betrachten, sie waren nur gegen diejenigen Heiden gerichtet, welche Ehre, Leben und Eigentum des Nächsten nicht schonten. Derartige Aussprüche, haben wie schon seit Jahrhunderten die Gesetzeslehrer ausdrücklich erklärten, für das Judentum keine Geltung. Allgemein anerkannt und auch in Zeiten der Verfolgung festgehalten ist der Ausspruch des Talmuds: „Die Frommen aller Völker sind der ewigen Seligkeit teilhaftig." (Tosefta Sanhedriu 13,2). Die Sittenlehre des Judentums, erkennt keinen Ansspruch und keine Anschauung an, die dem Nichtjuden gegenüber etwas erlaubt, was dem Juden gegenüber verboten ist. Die Sittenlehre des Judentums, die seinen Bekennern heilig ist, die in den Schulen gelehrt und von den Kanzeln verkündet wird, gebietet: In jedem Menschen das Ebenbild Gottes zu achten, in Handel und Wandel strengste Wahrhaftigkeit gegen Jedermann zu bethätigen, jedes Gelübde und Versprechen, welches irgend einem Menschen, sei er Jude oder Nichtjude, geleistet wurde, als unauflöslich und unverbrüchlich treu zu erfüllen, Nächstenliebe gegen Jedermann ohne Unterschied der Abstammung und des Glaubens zu üben, die Gesetze des Vaterlandes mit allen Kräften zu fördern und an der geistigen und sittlichen Vervollkommnung der Menschheit mitzuarbeiten. Berlin, im Februar 1893." — In Mergentheim wurde Herr Rabbiner Gunrenhanser, welcher einem Leichenbegängnisse anwohnte, während der Rede des Stadtpfarrers Stochdorph im Wartesaal des Bahnhofes vom Schlage getroffen und war u'ach wenigen Minuten eine Leiche. — Die Stadtbibliothek in Trier ist eine seltene Fundgrube alter werlhvoller Handschriften. Von dem Bibliothekar Keuffer aufmerksam gemacht, fand Herr Oberrabbiuer Dr. Dahlrcund auf den Deckeln einer großen Zahl von Jncunabeln, welche alle aus Everhardt's Klause herrühren, die teilweise noch sehr gut erhaltenen Bruchstücke von hebräischen Pergament-Handschriften. Der größte Teil dieser aufgeklebten Fragmente gehört dem als Handschrift äußerst seltenen talmndischen Ritualwerke „Hatteruma" von Baruch ben Isaak aus Wornis (um 1200 n. Ehr.), sowie einem Machsor (Znsanimenstellung der Feftgebete), höchst wahrscheinlich nach dem französischen Ritus, an. Die übrigen Bruchstücke sind Teile zweier verschiedenen Handschriften des babylonischen Talmuds. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß die schon jetzt sehr werthvollen Funde noch bedeutend ergänzt werden, da bisher nur ein geringer Teil der Jncunabeln darauf hin untersucht worden ist. Herr Dr. Baßfreund beabsichtigt, die Handschriften zu bearbeiten und durch Drucklegung zu veröffentlichen. — Herr Joseph Zivi aus Biesheim wurde zum Rabbiner in Witzenhcim gewählt. — Am 17. Februar starb in Frankfurt a. Wer Herr Rabbiner Dr. W Löwenmayer. Herr Rabbiner Dr. Rosenzweig aus Berlin sprach an seinem Grabe. — Am 1. März fand eine Versammlung des Freisinnigen Vereins für jüdisches Gemeindeleben in 8«

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