Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1893-04-01 · Heft 4 (1.4.1893) · p. Seite 81

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 4 (1.4.1893)
Date
1893-04-01
Page
Seite 81 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
86% known words query
IRI
…/2969669-2969795-2969800--3823-2973378
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

von Uns nie außgangen, sondern von bösen Leuthen und Aufrührern straffmässlg erdichtet worden, keinen Glauben beymessen, noch sich oberzählten Muthwillens und Land-Friedbrüchiger Handlung theilhafftig machen, vielweniger solchem herum schwebenden losen Gesind anhangen, Hülst. Vorschub oder Unterschleiff geben sollen, auf keine Weiß noch Wege, bey Verlust H"ab und Güter, Leib und Lebens. Wir gebieten auch darauf allen und jeden Chur-Fürsten und Ständen des Reichs, insonderheit aber des Fränkischen Craisses hiermit von Röm. Kaiserlicher Macht ernstlich, und wollen, daß Sie in Ihren Land und Gebiethen, nicht allein der aufgenommenen Judeuschaft, wider alle Unbillich-thätlichkeit und Vergewaltigung den Obrigkeitlichen Schuh und Schirin leisten, sondern auch dem Räuberischen Hausten, und ihren Helstern, oder Zugethanen Ihres besten Vermögens, mit allem Ernst und Fleiß nachtrachten, nacheylen, dieselbe trennen, und Hand-vest machen, in specie auch gegen den Urhebern und Verfasser obbedeuten falschen Patents genau inguiriren lassen, und gegen dieselbe mit Straff, und in andere Wege, wie es die gemeine Recht- und Land-Friede, auch andere Reichs-Ordnung vermögen und ausweisen, verfahren, nicht weniger auch denen Beschädigten und Beraubten, zu Recuperirung des Ihrigen, in alle Wege verhülfflich seyn sollen, daran beschicht Unser gnädigster Will und Mainung. Geben in Unserer Stadt Wienn, den 16. Juni 1699" ete. Leopold. *) (Fortsetzung folgt.) Are Ausbreitung des Judentums. von Dr. Hamburger, Landesrabbiner in Strelitz. (Schluß.) Das Judentum konnte und durfte sich nicht zu diesen Accomodationen und Conzessionen an das Heidentum verstehen, wenn es seine Lehren rein und unvermischt erhalten wollte. Für eine Massenbekehrung zu seinem Glauben war die Zeit noch nicht da. Der Monotheismus des Judentums mit seinen großen sozialen Gesetzen und Sittlichkeitslehren, nach welchen alle Menschen Brüder und Söhne einer großen Völkerfamilie sind, Allen Freiheit und Rechtsgleichheit zuerkannt werden) müsse, die Scheidewände zwischen Volk und Volk schwinden sollen, nicht das eine das andere als fremd, barbar bedrücken, hassen und verfolgen dürfe u. a. m., hatte da noch keine bleibende Stätte. Das Christentum hat Conzessionen an das Heidentum gemacht und dadurch eine Massenbekehrung für sich gewonnen. ') Auf dieses Patent beziehen sich die Worte in der im „Magazin" (6. Jahrg. S. 59) veröffentlichten „Supplication" des Oberfactors Samson Wertheimber an den Kaiser v. 12. Juli 1700: ..Ew. Kays. Maystät ruhet annoch in allergnädigstem Andenken, welcher gestalt vor einem Jahr im fränkischen Crayß eine große Mänge allerhandt loses und liederliches Gesindel sich zusammen rottirt und aus einem gegen die Juden gefasten Haß mit'Vorweisung eines vermessentlich erdichteten Kays. Patents (:Vermög deßen Jedermann die Juden auffs euserste Zu verfolgen und anzufallen erlaubt skyn solle:) bereits an etlich und dreißig Orthen auff dem Landt würckliche Rauberey und Plünderung verübet, solche höchstgefährliche Empörung auch zu allgemeinstem Landcsverderb noch weiter würde umb sich gegriffen haben, wann nicht Ew. Kays. Maystät Bon obhabenden allerhöchsten Kays. Amts wegen solchem übel in Zeiten durch ein ins Reich allergnädigst erlaß eines Patent und in specie deßen der Statt Frankfurt (:als einem populosen und der Handelschaft halber sehr srequentirten Orth:) anbefohlene öffentliche affixiou Kräfftigst zu steüren allergnädigst würden geruht haben." (Vgl. auch Monatsschr. v. d. 1869 S. 383) — Es ist anzunehmen, daß Moses Beilin, der damalige Gemeindevorsteher und Stadlan in Bamberg, der ein Schwager von Wertheimer war (S. D. Kaufmanns ..Samson Wertheimer" S. 76), im Namen der Gesammtjudenschaft des Fürstbistums Bamberg die Eingabe an den Kaiser gemacht hatte, welche auf Befürwortung seines Schwagers Wertheimer das vorstehende Kais. Patent veraulaßte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.