Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 13 (1893)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1893)
- Date
- 1893-04-01
- Page
- Seite 80 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2969669-2969795-2969800--3822-2973377- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
80 und Plünderungen gegen die Judenschaft vor einiger Zeit geschehen. Damit man die Bamb. Unterthanen nicht in der Nachbarschaft und im ganzen röm. Reiche zu ihrem und ihrer Kindeskinder ewigen Schandflecken für Räuber und Rebelleu ausschreie, und nachdem ferner bereits veranlaßt worden, daß nötigen Falles des gesammten fränkischen Kreises Miliz und sämmtliche Regimenter zu Roß und zu Fuß zusammen gezogen werden, ergeht der Befehl: Die Beamten sollen die Unterthanen an ihre Pflichten erinnern, daß sie nötigen Falles dem Gesindel sich mit bewaffneter Hand entgegenstellen und Gewalt mit Gewalt vertreiben. Sollten unter den Rotten sich einige Begüterte befinden und lebendig oder tot eingeliefert werden, so soll ihr Hab und Gut eingezogen, verkauft und der Erlös zur Recompense der Juden vertheilt werden. (Verordnung v. 24. Mai 1699.) Mit welchem Ernste und mit welcher Energie die Angelegenheit aufgefaßt und betrieben wurde, ersieht man daraus, daß schon am nächstfolgenden Tage, den 25. Mai, abermals von den höchsten Hofbeamten in Abwesenheit des Fürstbischofs eine ernste Verwarnung veröffentlicht wurde des Inhalts: Es ist landeskundig, daß seit einiger Zeit eine Rotte verwegener Bösewichter in verschiedenen Bamb. Dorfschaften Vergewaltigung und Plünderung der Judenschaft ausgeübt. Es wird nochmals gewarnt vor dem Unglück, das daraus entstehen könnte. Es ist anzunehmen, daß das Kreispatent und die verschiedenen Ausschreiben auf Drängen und Betreiben der im Fürstbistum wohnenden Juden mitveranlaßt worden sind. Auch an den Kaiser Leopold (1640—1705) hatte sich die Judenschaft beim Ausbruch des Aufstandes klagend gewandt, zugleich mit der Bitte, die Wiedererstattung der beschädigten und geraubten Vermögensobjecte veranlassen zu wollen. Ihre Klage und Bitte fand an höchster Stelle Erhörung, indem der Kaiser, allerdings post factum, als die Ereignisse es bereits überholt hatten, nachfolgendes Patent ergehen ließ, das in der Stadt Frankfurt, als dem frequentirtesten Handelsplätze, öffentlich angeheftet werden mußte: „Wir Leopold von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kaiser etc. Demnach Uns von unterschiedlichen Orten die Nachricht zugekommen, auch von denen in dem Fränkischen Craiß hin- und wider wohnenden Juden, allerunterthänigst geklagt worden: Was Massen sich unlängst im jetzigen Craiß eine grosse Mänge allerhand loses und liederlich Gesindts zusammen rottiret, welches aus einem gegen die Juden gefaßten Haß, und so gar mit Vorweisung eines vermessentlich erdichteten Kayserlichen Patents (vermög dessen Jederman erlaubt seyn soll, alle Juden im Römischen Reich, an Haab und Güter, das Leben allein ausgenommen, aufs äusserste zu verfolgen und anzugreiffen) bereits an etlichen und dreyssig Orten würckliche Rauberey und Plünderug dergestalt verübet, daß sie nicht allein in die Juden-Häuser mit Gewalt eingedrungen, und dieselbe völlig aufgeplündert, sondern auch verschiedene Adeliche Schlösser, und andere Häuser, wohin theils Juden ihre Mobilia etwan in Sicherheit zu bringen vermeint, mit gleicher insoleus angefallen und mißhandlet, dieser Rott sich auch von Tag zu Tag vergrössere, und immerhin noch mehrers Land-Volk sich darzu zuschlagen, durch obberührtes falsches Patent verleitet werde: Uns aber von Kayserlichen allerhöchsten Amts wegen oblieget, sowol allen und jeden Unseren und des Heil. Reichs Unterthanen, wider unrechtmässigen Gewalt gehörigen Schutz und Schirm zu halten, als auch gegen dergleichen höchst-gefährliche und Landtsverderbliche Aufständ und Empörungen unverlängtes und ernstliches Einsehen zu thun: Als ermahnen Wir zuvörderst alle und jede Unsere und des Heil. Reichs Unterthanen und Getreue, daß sie oberwehntem Patent, als welches