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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1891-10-01 · Heft 9 (1.10.1891) · p. Seite 201

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 9 (1.10.1891)
Date
1891-10-01
Page
Seite 201 (sequence 9)
Language
German
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' ^>Xv ' - - . ^K?r-’*V? WTfl - - 201 -;:i wissen. Allerdings setzt ein solch' befriedigender Erfolg Maßnahmen voraus, wie sie nur die blühenden Cnltnrstaaten des Altertums A s s y r i e n, B a b y l o n i e n und Ä gypten kannten, Maaßnahnien, die sogar unserer sonst so weit vorgeschrittenen Gegenwart vollständig mangeln. Es ist die rationelle Wasserwirths ch a f t der Alten, welche auf europäischem Boden nur in Spanien unter der Manrenherrschaft festen Fuß faßte, mit deren Erlöschen aber unter dem nachfolgenden Jesuitenregimente dem vollständigen Untergange verfallen mußte. Das einst rationell bewässerte, blühende und reiche Spanien, ist heute so dürr und bettelarm wie das Land am 3 igris und Euphrat und ist es überhaupt höchste Zeit, daß man allerorten ernstlich zusammengreift, um Angesichts des . allgemeinen Interessenkampses und der vielbeklagten wirthschaftlichen Nothlage durchgreifende Mittel und Wege zu finden, die allein geeignet sind, uns lebens- > fähig zu erhalten und vor einem Schicksale wie dem der alten Cnltnrstaaten zu bewahren. Die heutige Industrie, welcher sich das gesammte Kapital und die gesammte Intelligenz zuwenden, leidet an einer unheimlichen Überproduktion, während die Landwirthschast im Großen und Ganzen sehr mangelhaft betrieben wird und nur in Ansnahmsfällen Spuren einer rationellen Wasser benutz ung bemerkbar sind. Eine allgemeine rationelle Wasserbenutzung setzt aber einen rationellen Wasserhaushalt voraus, der sich über sämmtliche Sammelgebiete von der Wasserscheide bis zu den Mündungen erstreckt, und den Zu- und Abfluß der •: athmosphürischen Niederschläge in Wald und Mir so regelt, daß gleichzeitig in allen Lagen eine ausgiebige Berieselung ermöglicht und für sämmtliche Gewässer ei» dauernd gleichförmiger Wasserstand gesichert, also den bisherigen gemeinschädlichen Erscheinungen der periodischen Ueberschwemmunge» mit nachsolgendem Wassermangel wirksam begegnet wird. Eine derartige rationelle Wasserwirthschaft, die der Partikularismus unserer Bauern freiwillig nie zu Stande kommeu läßt, die aber zur dauernden Bekämpfung des vielbeklagten wirthschaftlichen Nothstandes, namentlich zur Steigerung und Sicherung unserer Erudten unbedingt nothweudig ist, und deßhalb wesentlich zur friedlichen Lösung der socialen Fragen beitragen muß, kann nur von Staats- Wegen organisirt, unter staatlicher Leitung durchgeführt und unterhalten werden. Noch sind >vir ungeheuer >veit von diesem Ziele entfernt, im Gegentheile ist man bemüht, alle hier einschlägigen Aufgaben der Privatthätigkeit zu überlassen und lediglich Gesetze zu schaffen, welche dem unsittlichen Wasserprocesse zur willkommenen Unterlage dienen, jedoch nicht das Mindeste zur glücklichen Lösung der Wasserfrage beitragen, sondern die tief eingewurzelte Abneigung hingegen nur noch steigern. Das Wasser, welches sich auf der weiten Gotteswelt in seinem ewigen Kreisläufe nur nach dem eine» überall gleichen Naturgesetze der Schwere bewegt und auf diesem Kreisläufe keinerlei politische Grenzen beachtet, soll im lieben Deutschen Baterlande allein einem ganzen Dutzend von Specialgesetzeu folgen, die möglichst weit auseinander gehen. Darf es uns da wundern, wenn gerade in Beziehung auf die Wasserwirthschaft, dieser höchst wichtigen Lebensbedingung, die größte Confnssion. herrscht trotzdem jährlich hierfür viele Millionen anfgewendet werden und der unsittliche Wasserproceß ebensoviele Millionen pro Nihilo verschlingt! Ein R e i ch s w a s s e r g e s e tz, welches die Schaffung eines geregelten Wasserhaushaltes als Grundlage und erste Bedingung einer gesegneten Wasserwirthschaft hat, muß unbedingt angestrcbt werden, und sollte im

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