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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1891-09-01 · Heft 8 (1.9.1891) · p. Seite 184

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 8 (1.9.1891)
Date
1891-09-01
Page
Seite 184 (sequence 16)
Language
German
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184 welche man dem höheren Unterrichte darbot. Mit der sie charakterisierenden Energie warfen sich die Juden auf die Universitäteik und Spezialschulen: man konnte hoffen, von hier eine herrliche geistige Bewegung hervorgehen zu sehen. Im Jahre 1886 befanden sich auf 10,000 Einwohner 48 Juden gegen 22 Christen, welche die höheren Schulen besuchten. Aber entfernt davon, dem Eifer der Israeliten für das Studium seinen Beifall zu geben, ließ man es an nichts fehlen, sie davon abzuhalten: Erhöhung der Schulabgabeu und der Einschreibungsgebühren, Verweigerung der Stipendien für Juden, das Recht, die jüdischen Schüler zu entfernen, welches man den Gyninasialdirektoren gewährte, ja alle Mittel wurden ohne Erfolg angewandt. Am Ende (1886 und 1887) griff man zu Verordnungen, welche ohne Rücksicht auf die israelitische Bevölkerungsziffer die Zahl der jüdischen Schüler in den Gymnasien und auf den Universitäten beschränkte. Diejenigen des Territoriums, wo die Juden so zahlreich sind, können nicht mehr als 10,000 jüdische Studierende aufnehmen; dieses Verhältuiß ist auf 3 pCt. für Moskau und St. Petersburg verringert worden. Selbst in den professionellen Schulen, welche auf Kosten edelmütiger Israeliten gegründet worden, wie diejenigen von Winitza und Grolovka ist die Anzahl der Juden auf 5 oder 10 pCt. der Totalziffer beschränkt worden. Alle administrativen oder niilitärischen Aemter, die Mehrzahl der wissenschaftlichen Berufszweige finden sich alsv für die Israeliten verschlossen; als Rückwirkungsmaßregel hat man ans der Administration diejenigen entfernt, welche die geringsten bürgerlichen Aemter besaßen. Die jüdischen Kaufleute, welche seit 5 Jahren der ersten Gilde angehören, haben seit der Regierung Alexanders II. das Recht, sich überall niederlassen zu dürfen, aber wenn sie ihr Vermögen oder ihre Stellung in der Gilde verlieren, müssen sie in das Territorium eintreten. Wenn sie sterbe», so müssen ihre Frauen und ihre Kinder gleichfalls dorthin zurückkehrc». Es giebt hier übrigens nur eine wenig zahlreiche Finanzaristokratie, welche immer Mittel findet, sich aus der Verlegenheit zu ziehen. Das am meiste» fühlbare brennende Interesse der Judenfrage ' liegt anderwärts. Die „geschickten Handwerker" können sich auch in ganz Rußland niederlassen. Aber der Begriff „geschickte Handiverker" ist ein sehr unbestimmter. Was ist ein Handiverker? In jüngster Zeit hat man entschieden, daß Drucker, Photographen und Lithographen keine Handwerker, sondern Künstler seien, also ausgetrieben werden! Die Bäcker, Fleischer und Essigverkünfer sind ebenfalls keine Handwerker, sie müssen nach dem Territorium! Man hat Handwerker einem Examen unterworfen und ihnen eine Arbeit abverlangt, die nicht ihrem Fache angehörte, also sind sie ungeschickte Handwerker, die ausgetrieben werden. Die Thür ist allen willkürlicheu Auslegungen geöffnet und der Geist der Intoleranz, häufig geschürt durch Handelsneid, hat freies Spiel. Unter dem oben erwähnten Territorium ist eine Art weiten occidentalischen Ghettos zu verstehen, in dem die Inden zu Millionen aufgehäuft sind, die sich gegenseitig, wie den uniherivohnenden Christen, Konkurrenz machen und in einem Zustande physischen und moralischen Elends sich befinden, welches jeder Beschreibung spottet. Da das Territorium größer ist als Frankreich, müßten sich die russischen Juden hier ganz bequem fühlen; allein sie dürfen nur einen kleinen Teil desselben bewohnen. Der Besuch der Dörfer ist ihnen untersagt; sie haben nicht das Recht, von einem Orte zum andern überzugehen, auf das Land und in die Bäder zu reisen; sie körmen weder besitzen, noch mieten, noch erwerben; sie sind gezwungen,

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