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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1891-09-01 · Heft 8 (1.9.1891) · p. Seite 177

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 8 (1.9.1891)
Date
1891-09-01
Page
Seite 177 (sequence 9)
Language
German
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— 177 — wechselseitige „Benehmung" stattfinden. Uni deni Lehramte seine volle Wiirde zu wahren, sollte das Schüchtamt von ihm völlig getrennt bleiben. Zur Heranbildung von Religionslehrern wurde ein Seminar unter der Direktion des Bezirksrabbiners Dr' Hochstädter in Schwalbach begründet, das später nach Eins verlegtward. Dasselbe wurde aus dem Landesstudienfonds subventioniert. Später aufgehoben, wurde» diejenigen israelitischen Jünglinge in Nassau, die sich dem Lehrberufe widmen wollten, dem jüdischen Lehrerseminarin Kassel zugewiesen und mit Stipendien aus dem bezcichneten Staatsfonds ausgestattet. Im Jahre 1848, in dem der Freiheitsrausch manche israelitische Gemeinde in Nassau in ihrem Urteile verwirrte, waren auch die von der Regierung im Interesse der religiösen Bildung getroffenen Maßnahmen Gegenstand heftiger Angriffe. Einzelne Gemeinden verlangten auf Grund des Artikels 9 der am 4. Mürz 1848 bewilligten Grundrechte des deutschen Reichs gänzliche Aufhebung der von der Negierung gegebenen Berordnnngen. Da indessen die Regierung voraussah, daß ein Nachgeben ihrerseits die Rückkehr zu den kaum beseitigten kläglichen Zuständen hinsichtlich der religiösen Bildung zur Folge haben würde, so war sie entschlossen, nicht nachzugeben, sondern im Gegenteile, die Maßnahmen, die nur einen provisorischen Charakter an sich trugen, zu befestigen und weiter anszubilden. Es erfolgte dies durch die mit Gesetzeskraft ansgestattete herzoglich nassauische Verordnung vom 7. Januar 1852, auf der noch jetzt unser Religionsschnlwesen im Wesentliche» basiert. So bietet die Religionsschnle in Nassau immerhin ein verhältnismäßig wohlthnendes Bild dar, insbesondere, wenn man ihr die Religionsschule in zahlreichen anderei» deutschen Ländern entgegenhält. Denn während die Religionsschnle in Deutschland meist eines gesetzlichen Schutzes entbehrt, die an ihr Wirkenden, auf Zeit angestellt, häufig der Willkür der Gemeinden preisgegeben sind, der fachmännischen Beaufsichtigung ermangeln »nd darum laienhafter Be- und Verurteilung ausgesetzt sind, erfreuen sich die Religionslehrer in Nassau des wohlwollenden Schutzes der Regierung, die die Berichte der Bezirksrabbiner über die von ihnen vorgenommenen Schulinspektionen sorgfältig prüft, den verdienten Lehrern ihre Anerkennung ausspricht, aber auch vorkommenden Falls mit ihrem Tadel nicht zurückhält. Freilich fehlt es dem Bilde auch nicht au Schatten. Die Unzulänglichkeit der Gehälter, die Unsicherheit des Looses der Lehrer und ihrer Familien in der Zeit der Invalidität und des Ablebens wirft in erster Reihe tiefe Schatten auf das von mir entworfene Bild. Aber nicht nur auf der Seite der Lehrer, sondern auch auf der Seite der Schule fehlt es nicht an beklagenswerten Erscheinungen. Muß doch, um nur Einiges von der Misere hervorzuheben, unter der die Religionsschule leidet, diese sich mit den kümmerlichen Brosamen an Zeit begnügen, die der Unterricht an den öffentlichen Lehranstalten übrig läßt und diejenigen Stunden für ihre Schüler in Anspruch nehmen, die die christlichen Kameraden der Erholung und dem Vergnügen widmen dürfen. Hat doch der Religionsunterricht auch in der Gleichgiltigkeit der Eltern gegen denselben, die nicht ohne Einfluß auf die Schüler zu bleiben Pflegt, einen gar befährlichen Feind zu beklagen. Und darf nicht zu den Totfeinden der Religionsschule auch der der Religion abgewandte, ja feindselige Sin» so mancher Eltern gerechnet werden, der das Kind dem religiösen Leben, der religiösen Sitte und Uebung oft völlig entfremdet?

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