Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 11 (1891)
- Issue
- Heft 8 (1.9.1891)
- Date
- 1891-09-01
- Page
- Seite 175 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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175 Es erwachte ein Wetteifer unter den deutschen Regierungen, die so lange Vernachlässigten und Hintangestelten der niodernen Kultur entgegenzuführen und regenerierend auf sie zu wirken. Vor Allen« war es die Schule, durch die man das heranbliihende Geschlecht für die ihm gestellten neuen Kulturaufgaben zu gewinnen trachtete. In den Schulen, den niederen wie höheren, die man den Juden erschloß, sollten sie sich dasjenige Wissen und Können aneignen, dessen sie als künftige Bürger zuni redlichen Wettbewerbe auf allen Gebieten des Erwerbslebens bedurften. Aber auch die Religionsschnlen sollten in den Dienst dieser hohen Aufgabe gestellt werden. Sie sollten der Jugend reine, klare, lautere religiöse Begriffe vermitteln, sollten ihnen insbesondere ihre Pflichten gegen den. Staat und die Gesellschaft zur Anschauung bringen und die geistige Regenerierung der so lange Mißhandelten mit vollbringen helfen. Daß der Weg hierzu in den zahlreichen deutschen Staaten je nach den Verhältnissen, nach der Stellung, die die Regierenden zu dieser Frage einnahmen, oder nach den finanziellen Mitteln, die hierfür zu Gebote gestellt waren, verschieden war, ist einleuchtend. Da ich nun vor einer Nassanischen Religionslehrer-Konferenz zu sprechen die Ehre habe, so werden Sie es erklärlich finden, wenn ich bei meiner Darstellung die Verhältnisse im ehemaligen Herzogtum Nassau vorzugsweise berücksichtige, zumal, da archivalische Forschungen, mit denen ich zur Zeit beschäftigt bin, niir einen Einblick in die geschichtliche Entwickelung unserer nassanischen Religionsschnlen gestattet haben. Auch die nassauische Regierung war, gedrängt von der treibenden Macht des modernen Staatsgedankens, eifrig bestrebt, ihre jüdischen Unterthanen der deutschen Kultur entgegenzuführen und sie dadurch dem Organismus des Staates voll und ganz einzufügen. Zu diesem Zwecke wurde der Schulzwang auch auf die jüdische Jugend ausgedehnt; und man ließ es sich aufrichtig angelegen sein, derselben durch geprüfte Religionslehrer einen geläuterten Religionsunterricht zu sichern. Während man nun aber in den übrigen deutschen Bundesstaaten den israelitischen Gemeinden gestattete, Volksschulen zu begründen, in denen «leben den «veltlichen Disziplinen auch der Religionsunterricht erteilt ward, räumte die nassauische Regierung den jüdischen Gemeinden das Recht zur Begründung solcher erlveiterten Lehranstalten nicht ein, sondern beschränkte sie ausschließlich auf die Grüirdung bloßer Religionsschulen. Was sie zu dieser Maßnahme bewog? Vor Allem wohl der Gedanke, daß in den« gemeinsainen Besuch der Schule seitens der christlichen und jüdischen Jugend allein schon ein mächtiges Erziehungsmittel liege, das die Regierung für ihre höheren Zwecke nicht ungenützt lassen wollte. Sie glaubte sich aber auch zu dieser Maßnahine um so mehr berechtigt, weil sie schon im Jahre 1817 die Sim«lltansch«ile, die einzige dainals in Deutschland bestehende, ins Leben gerufen hatte. Ward doch in diesen Schulen selbst, außer dein von den Religionsgenossenschaften geleiteten konfessionellen Religionsunterrichte, ein alles Konfessionellen entkleideter Religionsunterricht erteilt, um allen Schülern die Teilnahme an diesem interkonfessionellen Religionsunterrichte zu ermöglichen und sie selbst auf religiösem Gebiete auf einen gemeinsamen Boden zu stellen. Ob nun aber die Hoffnungen, die an die Simnltanschule geknüpft wurden, sich in der That verwirklicht haben, ob nicht in denjenigen Ländern, in denen die jüdischen Gemeinden eigene Volksschillen errichtet, in manchen Beziehungen bessere Resultate erzielt worden sind, ob nicht insbesondere jetzt, Angesichts des Schuldotationsgesetzes, das auch den jüdischen Gemeinden fiir ihre Volksschulen