Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 11 (1891)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1891)
- Date
- 1891-04-01
- Page
- Seite 87 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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87 auch in der That auf Stein geschrieben, denn das gewöhnliche Schreibmaterial des hohen Altertums waren Thontafeln. Abgesehen davon, daß damals überhaupt wenig geschrieben wurde, läßt sich nicht annehmen, daß die ganze mosaische Gesetzgebung auf einer Unzahl von Thontafeln in der Wüste mit umhergetragen wurde. Der größte Theil der Gesetzgebung war wohl der mündlichen Ueberlieferung überlassen. Sicher ist wenigstens, daß diese in ihren Wurzeln und Anfängen bis auf Moses zurückgeht und so betrachtet wird (halacha lemosche misinai). Auch wenn inan in jener Zeit schon die Existenz der Papyrusrollen voraussetzt, so würde dies unsere Ansicht nicht nmstoßen, denn erstens besitzen wir keine so alte und zweitens war damals noch jedenfalls die Verwendung von Papyrus noch selten. Vielmehr war die Zahl der ausgeschriebenen Gesetze anfänglich wohl sehr gering; am wenigsten wurden gewiß die Gesetze ausgeschrieben, welche der Entwickelung anheimgegeben, zur allmählichen Modifikation oder Abrogirung bestimmt waren. Solche Gesetze gerade lebten im Volke, diese brauchten und sollten nicht ausgeschrieben werden. Daß die Gesetzgebung nicht fertig und vollendet vorlag, beweist außer anderm auch die noch zügellose Richterperiode, die voll Rohheit, Ungesetzlichkeit und Willkür war; Ordnung und Gesetzlichkeit beginnen erst mit Samuel. Zu solchen vererbten und überkommenen Volksgesetzen und Gewohnheiten gehört auch das Gesetz von „Auge um Auge rc." Moses hat es weder erdacht noch gewollt, er hat es vielmehr bekämpft, aber mußte es einstweilen dulden. Die erste Form im Exodus (c. 21) ist die ursprüngliche, die zweite im Leviticus (c. 24) ist schon eine modificirte; auch der Talmud (Baba k 83) deutet hieraus die Wertabschätzung des verletzten Gliedes und den Ersatz des Schadens durch Geld, mit Einschluß der Zeit und Versäumnißkosten (s. oben). An ein wirkliches Ausschlagen des Auges beim Schuldigen ward also schon früh in Israel nicht mehr gedacht. Mit der jüdischen Religion aber hat dieses überkommene Gesetz keinen innern Znsanimenhang; es wird weder gebilligt noch gerechtfertigt. Die mosaische Gesetzgebung war von lokalen und zeitlichen Verhältnissen bedingt; einen idealen Rechts- und Sittlichkeitsstaat konnte Moses noch nicht, kann überhaupt keine Staatsgesetzgebung aufstellen, Moses wollte sein Volk auf faktischer Grundlage mit historischer Entwickelung dem Idealismus entgegenführen. Anders ist es überhaupt im Volksleben nicht möglich; die religiösen Principien stehen für sich fest. chiebt es Dogmen im ZudenLum? Referat im jüdischen Litteratur-Verein zu Cassel*) von S. Blume«»«. Verehrte Anwesende! Als vor einer Reihe von Jahren im preußischen Abgeordnetenhause der sogenannte Lasker'sche Antrag zur Erörterung stand, dahin gehend, daß es den Juden gestattet sein solle, aus einer jüdischen Gemeinde anstreten zu dürfen, ohne das Jndeutum aufgeben zu müssen, da trat die Frage in den Vordergrund: Gibt es Sekten im Judentum? Sie wurde bald bejahet, bald verneint, je nachdem man unter Sekte eine von der religiösen Gesammtheit sich ablösende und einen selbständigen Verband darstellende Partei verstand, *) Im Fragekasten des Literatur, ereins fand sich die von einem Rechtsanwalt gestellte Frage: „Was ist Dogma? und giebt es außer dem Glauben an die Einheit und Ewigkeit Gottes weitere Dogmen im Judentum?" Obiges Referat bildet die Antwort auf diese Frage.