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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1889-12-01 · Heft 12 (1.12.1889) · p. Seite 276

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
9 (1889)
Issue
Heft 12 (1.12.1889)
Date
1889-12-01
Page
Seite 276 (sequence 12)
Language
German
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276 für eins?) Die Vorsteher nahmen von Jedermann die Gaben entgegen und konnten Widerstrebende für ihren Beitrag pfänden, ja die Pfändung durfte sogar am Freitag vorgenommen werden, wiewohl sie die Entschuldigung ihrer Beschäftigung mit den Sabbatvorbereitungen für sich hatten?) Waisen durften zu den Beiträgen für die Armen nicht herangezogen werden, nicht einmal, wenn es sich um die Auslösung der Gefangenen handelte?) Wer bereits 30 Tage in einem Orte sich aufhielt, mußte zur Speiseanstalt beisteuern; der dreimonatliche Aufenthalt verpflichtete zur Beitragsleistung für die Armenkassa; der sechsmonatliche zum Beitrag für die Bekleidung; der neunmonatliche zum Beitrag für die Bestattung der Armen?) Diese Einrichtungen wurden für ein so geordnetes Gemeinwesen als so unerläßlich anerkannt, daß es ausdrücklich einem Gelehrten untersagt ist, in einer Stadt zu wohnen, in welcher nicht nebst vielen andern nützlichen Einrichtungen auch eine Anstalt für die Armenversorgnng ist?) Wo die Armen versorgt sind, sind es auch die Reichen. Es erübrigt nur noch die Frage: Ist es Pflicht, oder ist es auch nur gestattet, die Ungleichheiten und Gegensätze der menschlichen Gesellschaft, die Armut, die Krankheit oder die Strafe der Menschen zu beseitigen? Ist das nicht eine Störung oder ein Eingreifen in die göttlichen Absichten niit den Menschen und in den Weltenplan Gottes? Darauf antwortet der Talmud: Die Verbesserung der Lage der Armen ist ein verdienstvolles Werk, das uns von den Strafen nach dem Tode erlöst. Das war auch die Antwort R. Akiba's auf die Frage des Turnus Rnfus: Warum versorgt Gott eure Armen nicht, wenn er sie liebt? T. Rufus gab sich mit dieser Antwort nicht zufrieden und erklärte ganz im Gegenteile: Die Linderung des Geschickes der Armen müsse den Reichen vielmehr die Strafe nach dem Tode zuziehen, wie es ein Gleichnis unzweideutig darthun könne. Ein König zürnt über seinen Diener und wirft ihn zur Strafe ins Gefängnis, er erteilt den strengen Befehl, weder Speise noch Trank ihm ju reichen. Würde nun gegen dieses ausdrückliche Verbot Jeniand es wagen dem eingesperrteu Diener Speise und Trank zu bringen, würde er nicht den Zorn des Königs auf sich laden? Dem, versetzte R. Akiba, will ich ein zweites Gleichnis entgegensetzen. Angenommen, jener König würde über seinen Sohn zürnen und ihn in Gewahrsam bringen lassen und verbieten, Speise und Trank ihm zu geben. Würde nun trotz des königlichen Verbotes Jemand den Königssohn mit Speise und Trank versehen, würde der König nicht, sobald er Kunde davon erhält, diesen Mann mit reichen Geschenken belohnen?B) Damit sprach R. Akiba die beste Lösung der Armenfrage aus, königliche Prinzen des himmlischen Herrn sind wir Menschen alle, und er ist höchst befriedigt, wenn wir uns gegenseitig die uns durch seinen höheren Willen gesandten Uebel, Leiden und Plagen, erleichtern und »»fühlbar machen. Das ist die Lösung der socialen Fragen, wie sie das Judentum nicht blos in der Theorie, sondern thatsächlich durchzuführen bemüht war. Die Ungleichheiten der menschlichen Gesellschaft sind Krankheiten und Uebel, aber notwendig und heilbar, indem der Bevorzugte zu seinem eigenen Heile so viel an den Vernachlässigten abgiebt, daß dieser es nicht fühlt, daß er minder bevorzugt ist. Die Heilung der socialen Krankheit darf nicht auf augenblickliche Linderung des Schmerzes Bedacht nehmen, sie muß die gründliche Heilluig ins Auge fassen und diese ist Erziehung. Erzogen sollen die Menschen werden zur ehrlichen Arbeit, zur Schätzung der ') B. bathra 8; -) Kidiisch 76; -) B. bathra 8; *) ebend.; 5j Sanhedr. 17; «) B. bathra 10.

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