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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1889-11-01 · Heft 11 (1.11.1889) · p. Seite 253

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
9 (1889)
Issue
Heft 11 (1.11.1889)
Date
1889-11-01
Page
Seite 253 (sequence 13)
Language
German
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253 Ist aber der Arme nicht mehr zu retten, dein Bettel verfallen, hat er bereits alles Schamgefühl abgelegt, so muß dennoch in gewisser - Weise auch für diese Gattung Armer gesorgt werden. Das Judentum betrachtet die Armen, ebenso wie die Reichen als die Kranken, die Abnormalen der menschlichen Gesellschaft. So lange noch irgend welche Hoffnung auf Rettimg denkbar ist, darf kein Mittel unversucht bleiben, sondern muß bis zu feinem Ende gepflegt werden. Allerdings wird die Pflege der Krankheit entsprechen müssen. Simulanten, die sich lahm an einem oder beiden Füßen machen, die sich blind stellen, oder eine andere Krankheit heucheln, die tragen den Fluch an sich, daß sie nicht vor Alter sterben, sondern wirklich an einer jener vorgegebenen Krankheiten, denn so heißt es auch (Spr. 11, 27): Wer das Böse sucht, den trifft es auch.') Wer Almosen bittet und dessen nicht bedarf, wird nicht sterben, ohne dessen zu bedürfen.2) Ist jemand ein Geschäftsbettler, der von Haus zu Haus bettelt, so hat man zu besonderer Unterstützung keine Verpflichtung für ihn;3) höchstens daß er einen Laib Brot, wie er im Bäckerladen für eiir Sela käuflich ist, erhält, und auch, wenn er übernachten muß, ein Nachtlager ihm angewiesen wird. Für den Sabbat erhält er Speise für die drei vorgeschriebenen Malzeiten.3) Für anständige Arme, die aus was immer für Gründen, in ihrer Armut verharrten, gab es außer der unbeschränkten Privatwohlthätigkeit auch öffentliche Unterstützungsanstalten. DiePrivatwohlthätigkeit ließ sich selbstverständlich nicht beschränken und wurde auch im ausgedehntesten Maße geübt. Beweis dafür ist, daß es durch ein Gesetz festgestellt werden mußte, daß man nicht mehr als eines Fünftels seines Besitzes zu Gunsten der Armen sich beim Leben entäußern dürfe, daß man nicht durch übermäßige Wohlthätigkeit sich selbst in eine Notlage versetze.4) Als Mar Ukba sein Ende herannahen fühlte, verlangte er die Verrechnung seiner Wohlthätigkeit und erhielt die Summe von 7000 Denar in guter Münze. Wenig ist die Reisezehrung, sprach er, und der Weg ist weit und entgegen der in Uscha getroffenen Bestimmung vertheilte er die Hälfte seines Vermögens vor seinem Tode, was auch nach jenem Gesetze gestattet ist. 3j Ein sehr wohlthätiger Mann Aba Judan hatte den Beinamen: Der Betrüger, nicht etwa weil er wirklich ein Betrüger war, sondern weil er stets bei Sammlungen für Arme die Menge über seinen Beitrag täuschte, denn er wartete bis alle Leute gegeben hatten und nachher gab er so viel als alle zusammen. °) Eines Tages gingen die Rabbiner milde Gaben für die armen Schüler sammeln. Sie traten in den Hof eines Hauses und hörten, wie der Sohn den Vater fragte: Was werden wir heute Mittag essen? Kraut, war die Antwort. Solches, das zu einer Mine das Maß oder M einer Mine zwei Maß verkauft wird? fragte er weiter. Nur dasjenige, welches man für eine Mine zwei Maß kauft, denn das ist welk und darum billig. In Folge dieser Unterredung glaubten die Rabbiner, daß wohl hier nicht viel zu holen sein werde uud beschlossen früher zu den andern Leuten des Ortes zu gehen. Als sie schon in der ganzen Stadt herum waren, kamen sie endlich wieder zu diesem und baten um eine Gabe für eine große Wohlthat. Geht nur, sprach er, zur Frau im Hause, und sie wird euch ein Maß Denare geben. Sie traten ein und richteten den Auftrag des Mannes aus. Sagte er: gehäuft oder gestrichen? fragte die Frau. Eine Maß und nichts' mehr, versetzten die Männer. Nun so will ich es auch gehäuft geben, sprach sie; macht mir mein Gatte dann Vorwürfe, so erkläre ich ihm, daß ich den Mehrbetrag vom Eigenen gebe. Als sie dem Manne O Pmh 8, 9: l) Kcthub 68; 3) B. Bathra 9: •*) Kt-thub 50; 5) ebeiid. 67; 6) M. Lev. r. c. 5.

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