Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1889-10-01 · Heft 10 (1.10.1889) · p. Seite 231

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
9 (1889)
Issue
Heft 10 (1.10.1889)
Date
1889-10-01
Page
Seite 231 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2969669-2969768-2969779--2712-2972905
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

231 gehen beginnt, gehalten, gestützt werden, damit er sich aufhelfe und nicht rettungslos verloren gehe. Darum durfte man auch keine Zinsen von ihm nehmen und mußte ihm unverzinsliche Darlehen gewähren (Lev. 25, 35 u. 36). Haupsächlich handelte es sich darum, den Armen nicht allein in seiner Thätigkeit zu erhalten, mehr noch in seinem Ehrgefühle, im Bewußtsein seiner Würde und seines Standes. So lange er dieses noch besaß und nicht jedes Schamgefühl abgelegt hatte, so lange der Arme es für Schande hielt zu betteln, so lange war er noch zu retten. E>ie erziehende Wohlthätigkeit hatte also zunächst darauf zu sehen, daß das Ehrgefühl des Armen erhalten und nicht unterdrückt werde. Wer ein Vermögen von 200 Sus (33 Mark) besaß, durfte nicht als Armer angesehen werden, um die Ecke, die Nachlese und das Vergessene bei der Ernte mit den übrigen Armen in Anspruch zu nehmen. Wer auch nur 50 Sus (8 Mark) Eigentum hatte und damit Geschäfte machte, sollte auch diese Gaben nicht verlangen. Wer nicht nehmen muß und dennoch Armengaben annimmt, der scheidet nicht aus dem Leben, ohne wirklich deren zu bedürfen; wer aber der Gaben bedarf und sich zwingt, sie nicht anzunehmen, der wird es noch erleben, daß er von seinem Vermögen andere ernährt, wie es von einem solchen heißt: Gesegnet ist der Manu, der auf Gott vertraut und dessen Stütze Gott ist (Jer. 17). Z Als hohes Verdienst wird es daher angerechnet, wenn man den Armen durch Darlehen in der Stille unterstützt, oder ihm die nötigen Mittel zur Verfügung stellt, um dann de» Gewinn zur Hälfte zu teilen.2) Soll die Wohlthat nicht ins Gegenteil Umschlagen, darf sie das Ehrgefühl nicht verletzen, den Armen nicht zum Bettler stempeln und darum nicht öffentlich vor aller Welt geübt werden. Sah R. Janai jemand, der einem Armen öffentlich eine Gabe verabreichte, so erklärte er: Es wäre besser, du hättest gar nichts gegeben, als daß du den Armen vor allen Augen beschämtest.3) Aus diesen Gründen bestand in Jerusalem seit ältesten Zeiten eine Einrichtung, daß es eine Unterstützungskasse unbenannter Wohlthäter gab, wovon alle die in mißlichen Verhältnissen, in augenblicklicher Verlegenheit, in unvorhergesehener Dürftigkeit sich befanden, oder Reiche, die vorderhand ihr Vermögen verloren hatten, in aller Stille ihre Ernährung und Unterstützung erhielten, ohne daß der Geber und der Beschenkte etwas von einander jemals erfuhr. ^) Höher und verdienstvoller als unser größter Lehrer Moses ist derjenige, der im Stillen Wohlthaten übt; denn Moses erklärte: „Ich fürchte den Zorn" und von der Wohlthätigkeit heißt es: „Die Gabe iin Geheimen besänftigt den Zorn" (Mischlv 29, 14)5). Eine solche Auffassung der Wohlthätigkeit im Stillen muß auch ihre größte Förderung in diesem Sinne zur Folge gehabt haben. Das werden so manche Beispiele beleuchten. Ula und R. Chisda gingen mit einander des Weges und gelangten zu dem Eingänge eines verfallenen Hauses, das einst dem berühmten Wohlthäter R. Chana bar Chanilai gehörte. R. Chisda entfuhr ein schwerer Seufzer. Warum seufzt mein Herr? fragte Ula; heißt es doch: das Senfzeil zerstört den halben und mitunter den ganzen Körper des Menschen. Wie sollte ich nicht seufzen, entgegnete R. Chisda, wenn ich ein Haus in Trümmern, öde und verfallen sehe, in welchem einst sechzig Backöfen des Tages und ebensoviele des Nachts arbeiteten, um Brot den armen Hungrigen unentgeltlich zu liefern, und in welchem der Hausherr niemals die Hand von dem Geldbeutel entfernte, ') Peah c. 8, 9. *) Sabb. 03. ») Chüj,ig. 5. -) Schekal. 7. °) B. batra. 9.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.