Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 9 (1889)
- Issue
- Heft 10 (1.10.1889)
- Date
- 1889-10-01
- Page
- Seite 230 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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230 Are sociale Irage im Judentum. Von vr. Adolf Kurrein, Rabbiner und Prediger in Teplitz. Der Segen, welcher die Wohlthätigkeit nach der Anschauung und den Lehren des jüdischen Volkes begleitete, und der Fluch, der dem mangelnden Wohlthätigkeitssinne auf dem Fuße folgte, bildete die Tugend der Mildthätigkeit zur höchsten Vollendung im jüdischen Volke aus. In der Wohlthätigkeit steht das Judentum im Altertum unter allen Völkern einzig da und sucht seines Gleichen. Das beweisen nicht so sehr einzelne Thaten und Werke der Wohlthätigkeit, woran die Geschichte und die Erinnerung des jüdischen Volkes nicht Mangel leidet, sondern vielmehr der wohlangelegte Plan zur Bekämpfung der Armut, und deren immer weiteren Verdrängung ans der Mitte der Gesellschaft durch die Art und Weise, wie die Wohlthätigkeit geübt wurde. Die Wohlthätigkeit sollte nicht Arme schaffen, Bettler heranbilden, sondern die Armen zu nützlichen brauchbaren Gliedern der menschlichen Gesellschaft erziehen. Darum muß man oft und viel immer und immer wieder geben/) denn der Zweck des richtigen Gebens ist, daß die Armen und die Armut verschwinden,^) weshalb man bei Behandlung der Armen verständig und planmäßig Vorgehen muß, uni die Armut schrittweise zu bekämpfen und immer weiter zu verdrängen?) Die Wohlthätigkeit beginnt damit, dem Armen das Gefühl und den Gedanken der völligen Besitzlosigkeit zu nehmen. Selbst der Bettler hat seinen Teil am Felde, am Weinberge und an den Oelpflanzungen in Palästina durch das Gebot, daß die Ecke, die Nachlese und das Vergessene dem Armen gehöre (Lev. 19, 9). Das waren nicht Gaben und Geschenke, die der Besitzer aus Gnade dem ihm genehmen Armen verteilen konnte; sie gehörten an sich allen Armen unabhängig vom Willen und der Bestimniung des Besitzers/) Durch diesen selbstverständlichen Anteil, den der Arme an dem Besitze des Reichen durch das Gesetz und die Religion hatte, nahin der Arme gleichsam als Mitbesitzer Interesse an dem Gedeihen und der Entwickelung des Besitzes und konnte ihm nicht mehr feindlich gegenüberstehen. Der Reiche hatte keinen ausschließlichen Besitz mehr, er mußte immer und überall den Armen als Teilhaber anerkennen, und der Arme wußte sich nicht als völlig besitzlos. Wie der Arme durch das Einheimsen der Ackerecke, der Nachlese, der Beerenabfälle, des Vergessenen, das Gefühl des Besitzers bekani, so mußte er dadurch zur Freude an der Arbeit und nicht zur Gewöhnung an mühelosem Almosennehmen erzogen werden. Der Arnie, welcher ganz bestimmt weiß, welche Stücke des Ackers für ihn bestimmt sind, und zu welcher Zeit er davon Besitz ergreifen kann, muß mit eigener Hand die Saat ausreißen, nicht einmal eines Werkzeuges darf er sich dazu bedienen, damit die Armen nicht etwa im Streite unter einander sich mit den Werkzeugen verwunden/) Ebenso nrußten die Armen selbst die Nachlese auf dem Felde, auf dem Weinberge und auf der Oelpflanzung besorgen. Der Arme soll womöglich in seinem Berufe, in seiner Thätigkeit erhalten werden, soll nicht herauskommen, um sich nicht in den Bettel hineinzugewöhnen. Deshalb soll der Mann, mit dem es immer abwärts zu ') B. mezia 73. *) Sifre z. St. 3) M. Lev. r. c. 34. 4) Maim. Halach. Matn. Aniim. c. 1. 5) Pea c. 4, 1 ti. 4.