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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1889-09-01 · Heft 9 (1.9.1889) · p. Seite 205

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
9 (1889)
Issue
Heft 9 (1.9.1889)
Date
1889-09-01
Page
Seite 205 (sequence 13)
Language
German
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205 7. Das Judentum gebietet: die Arbeit zu ehren; jeder an seiner Stelle soll an der Thätigkeit der Gesammtheit durch eigene körperliche oder geistige Arbeit Teil nehmen: im Fleiß des Schaffens und Wirkens die Segnungen des Lebens suchen.» Es fordert daher: die Pflege, Ausbildung und thätige Anwendung unserer Kräfte und Fähigkeiten. Es verbietet dagegen: jeden trägen, arbeitslosen Genuß und den Müßiggang im Vertrauen auf die Unterstützung durch Andere. 8. Das Judentum gebietet: unverbrüchlich die Wahrheit zu bekennen; Wahrhaftigkeit zu üben, daß unser Ja — Ja, unser Nein — Nein sei. Es verbietet daher: jede Entstellung der Wahrheit, jede Vorspiegelung, Heuchelei und Gleißnerei und jede Art von falschen! Schein. 9. Das Judentum gebietet: in Demut zu wandeln vor Gott und in Bescheidenheit vor den Menschen. Es verbietet daher: Ueberhebung, Hochmut und Hoffahrt, vordringlichen Dünkel, Prahlerei und Geringschätzung fremder Verdienste. 10. Das Judentuni fordert: Verträglichkeit, Versöhnlichkeit, Milde und Wohlwollen; es gebietet also: Böses mit Gutem zu vergelten, eher Unrecht zu leiden als Unrecht zu thun. Es verbietet daher: Rache zu üben, Haß zu hegen, Groll nachzutragen und selbst den Widersacher ohne Hilfe zu lassen. 11. Das Judentum gebietet: Keuschheit, Sittenstrenge und Heiligung der Ehe. Es verbietet daher: Zuchtlosigkeit, Maßlosigkeit und jede Lockerung der Familienbande. 12. Das Judentum gebietet: die Gesetze des Staates gewissenhaft zu befolgen, die Obrigkeit zu ehren und ihr zu gehorchen. Es verbietet daher: Auflehnung gegen die Anordnungen der Obrigkeit und jegliche Umgehung der Gesetze. 13. Das Judentuin gebietet: das Wohl der Mitmenschen zu befördern, den Einzelnen oder der Gesamtheit nach dem Maße seiner Kräfte zu dienen. Es verbietet daher jede träge Gleichgültigkeit gegen das Gemeinwohl und jede eigensüchtige Abschließung von den zur Wohlthätigkeit und zur Veredlung der Menschen geschaffenen Einrichtungen der Gesellschaft. 14. Das Judentum gebietet: das Vaterland zu lieben und für dessen Ehre, Gedeihen und Freiheit Gnt und Blut willig zu opfern. 15. Das Judentum gebietet: den Namen Gottes durch unser Thun zu heiligen und dazu mitzuwirken, daß jene Zeit herannahe, in welcher alle Menschen geeint sein sollen in der Liebe zu Gott und in der Liebe zu allen Nebenmenschen. W o n a 1 s f ch a u. In Katibor wurde Herr Di°. Adolf Klumenthal zum Rabbiner erwählt, in Salle a. d. Saale Herr Dr. Feister und in Driefen Herr Ih'. Eppenstein. — In Darmstadt wurde Herr De. Landsberg auf Vorschlag des Lehrerkollegiums zum Direktor der technischen Hochschule für die Zeit vom 1. September 1889 bis zum 31. August 1890 ernannt. — Am 9. Juli feierte der Großherzoglich

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